Wucherpreis

Frau sollte Fitnessstudio 5148 € zahlen – pro Jahr

Oberösterreich
02.01.2024 17:00

Sie kam nicht nur wegen der Gewichte ins Schwitzen: Eine Frau wollte ihre Fitness verbessern und unterschrieb in einem Studio nach einem Beratungsgespräch, weil sie glaubte, das Training koste monatlich 99 Euro. Sie unterschrieb, merkte dann, dass dieser Betrag wöchentlich fällig wird und die Gesamtkosten 5148 Euro für zwölf Monate betragen.

Die Frau hatte mittels Unterschrift am Tablet zugestimmt. Nachdem sie wenig später den Vertrag erhalten hatte, bemerkte die Konsumentin, dass dieser Betrag wöchentlich fällig wird und die Gesamtkosten für ein Jahr 5148 Euro ausmachen. Eine vorzeitige Kündigung wurde zunächst verweigert. Erst nachdem der Konsumentenschutz der AK OÖ interveniert hatte, löste das Studio den Vertrag vorzeitig auf.

Monats- statt Jahresabo
Rechtlich umstritten ist, ob eine Zwölf-Monatsbindung bei Fitnessstudios zulässig ist. Wird diese Laufzeit gewählt, kann eine vorzeitige Vertragsauflösung möglicherweise nicht oder nur durch einen Rechtsstreit durchgesetzt werden. Sind Konsumenten unsicher, wie lange die Motivation anhält, sollte ein monatlich kündbares Abo gewählt werden, so die Konsumentenschützer. Immer mehr Fitnessstudios bieten derartige Tarife an. Bei diesen fallen zwar etwas höhere monatliche Gebühren als bei der Jahresbindung an, der Vertrag kann aber vergleichsweise rasch beendet werden.

Zusatzentgelte nur bei zusätzlicher Leistung akzeptieren
In mehreren Urteilen gegen Fitnessstudioketten hat der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich erreicht, dass Zusatzentgelte ohne vertragliche Gegenleistung unzulässig sind. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung an. So sind neben der Aktivierungsgebühr und Servicepauschale auch Aufnahmegebühren oder Halbjahresentgelte unzulässig, wenn es dafür keine konkrete Gegenleistung gibt, die über den Standardvertrag hinausgeht.

Vorsicht bei Unterschrift am Tablet 
Besondere Vorsicht gilt, wenn der Vertrag auf einem Tablet unterschrieben werden soll. Konsumenten schildern vermehrt, dass ihnen keine Möglichkeit geboten wurde, den Vertrag vor Unterzeichnung genau zu lesen. Die unterschriebene Vereinbarung wird später per E-Mail übermittelt. Die genauen Geschäftsbedingungen sind somit erst ersichtlich, wenn der Vertrag bereits wirksam ist. Mündliche Zusagen der Fitnessstudio-Mitarbeiter:innen werden zwar Vertragsinhalt, können nachträglich jedoch kaum durch Konsumenten bewiesen werden. Um das zu vermeiden, fordert die AK OÖ, dass Konsumenten bereits vor der Unterschrift am Tablet eine Vertragskopie ausgehändigt werden muss!

Porträt von Krone Oberösterreich
Krone Oberösterreich
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