Ihr Eigentum ist in Österreich prinzipiell verfassungsrechtlich vor staatlichen Zugriffen geschützt - und doch gibt es Ausnahmen. So können Sie in bestimmten Fällen auch enteignet werden. Krone+ erklärt, wann so etwas passieren kann, wer Ihnen was wegnehmen darf und wie Sie sich unter Umständen gegen diese Zwangsmaßnahme „wehren“ können.
Sie bilden eher die Ausnahme unter den vielfältigen Möglichkeiten einer Eigentumsübertragung, kommen aber auch in Österreich immer wieder vor: Enteignungen. „Groß an die Öffentlichkeit treten zumeist jedoch jene, wo es im Vorfeld, während oder nach einem Verfahren Differenzen zwischen den Parteien gibt“, weiß Rechtswissenschaftler Christoph Bezemek, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz.
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