Vier Jahre nach einem tödlichen Arbeitsunfall auf einer Kärntner Baustelle wurden nun der Montageleiter und ein Vorarbeiter schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im Jahr 2019 hatten sich gleich zwei tödliche Unfälle am selben Firmengelände in Wolfsberg ereignet. Im Sommer war ein Monteur in einer Trockenkammer auf eine Zwischendecke aus Blech gestiegen. Das Blech hielt seinem Gewicht nicht stand, der Mann stürzte in die Tiefe und starb.
Monate später hätten sichere Gehwege, sogenannte „Catwalks“, zwischen den Stahlträgern installiert werden sollen, um solche Abstürze zu verhindern. Ausgerechnet bei diesen Arbeiten trat wieder ein Arbeiter auf das Blech, das erneut nachgab - auch dieser Arbeiter wurde durch den sieben Meter tiefen Absturz tödlich verletzt.
Der Prozess drehte sich um den zweiten Absturz und behandelte verschiedene Fragen rund um die Sicherheit am Baustellengelände und die dafür Verantwortlichen.
Beide Angeklagten sagten „nicht verantwortlich“
Angeklagt waren die oberösterreichische Firma, die die Montage übernommen hatte, nach der Verbandsverantwortlichkeit, außerdem zwei Mitarbeiter. Der angeklagte 39-jährige Schlosser und Vorarbeiter gab zu Protokoll, weder für die Sicherheit auf der Baustelle in Wolfsberg zuständig gewesen zu sein noch genaue Sicherheitsanweisungen bekommen zu haben.
Der 52-jährige Montageleiter erklärte ebenfalls, dass er nicht für die Sicherheit verantwortlich sei. Dennoch habe er dem Schlosser die Information gegeben, die Arbeiten nur über die Hebebühne und mit Sicherheitsseil durchzuführen. Schriftlich festgehalten wurde diese Anweisung aber nicht, bemängelte Richterin Sabine Götz im Laufe des Prozesses. Auch der Chef der Firma sagte, er fühle sich nicht verantwortlich. Seinen Angaben nach würden alle Mitarbeiter im Bereich der Sicherheit geschult und es wurde klar kommuniziert, dass die „Catwalks“ nur über die Hebebühne und das sichernde Seil zu errichten gewesen seien.
Geldstrafe von 50.000 Euro
Richterin Götz sprach schließlich beide angeklagten Personen schuldig. „Es gab kein Sicherheitskonzept“, erklärte sie in Hinblick auf den Montageleiter. Die ausführende Firma wurde auch noch nach der Verbandsverantwortlichkeit zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 5.000 Euro, also gesamt 50.000 Euro, verurteilt. Alle Urteile waren nicht rechtskräftig, die Anwälte des Montageleiters und der Firma meldeten Nichtigkeitsbeschwerde an.
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