Aus dem Gericht
Angeklagter mit verschobenem Sittenbild
Durch Misshandlung wollte der angeklagte Türke die Kontrolle über seine Frau. Sie erstattete Anzeige. Nun kam es zum Prozess am Landesgericht Feldkirch.
Andere Länder, andere Sitten. Dazu steht der 38-jährige Türke. Doch dieser lebt mit seiner Frau und den drei Kindern schon lange in Vorarlberg. Und da ticken die Uhren in Sachen Gleichberechtigung etwas anders, als in seiner früheren Heimat. Was ihm Staatsanwalt Markus Fußenegger in der Verhandlung unmissverständlich klarmacht. „In unserer Gesellschaft soll ein Mensch nicht wie ein Sklave gefangen sein. Die altertümliche Einstellung des Angeklagten darf nicht Schule machen!“
Türke will Kontrolle über seine Ehefrau
Der im Raum Bregenz wohnhafte Türke hatte Mitte September seine Frau am Hals gepackt und anschließend an den Haaren aus der gemeinsamen Wohnung geschleift. Alles nur, weil sie ohne seine Erlaubnis außer Haus ging, um den gemeinsamen Sohn vom Kindergarten abzuholen. „Ihnen ist schon klar, dass in Österreich eine Frau vor die Türe gehen kann, wann sie will?!“, so Richter Theo Rümmele zum Angeklagten. Der nickt zwar, merkt jedoch sogleich an, dass es sein Recht als Ehemann sei, dies vorher zu erfahren. Schließlich sei er das Familienoberhaupt und müsse diese auch beschützen.
Ihnen ist schon klar, dass in Österreich eine Frau vor die Türe gehen kann, wann sie will?
Der Richter
Zwar entschlägt sich die gepeinigte Gattin der Aussage in der Verhandlung, aber aufgrund seines Geständnisses führt am Schuldspruch kein Weg vorbei. Der Herr Rat verurteilt den Patriarchen nicht rechtskräftig zu einer teilbedingten Geldstrafe von 800 Euro.
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