Wenn Bewohner sterben, stehen ihre Häuser und Wohnungen üblicherweise eine Zeit lang leer. Diesen Umstand machte sich ein arbeitsloser deutscher Staatsbürger zunutze: Er stahl Schmuck, Bargeld und Waffen aus den Häusern frisch verstorbener Personen. Sieben Jahre lang ging die Masche auf!
Er nutzte den Tod anderer schamlos aus: Ein 42-jähriger Deutscher soll das Internet gezielt nach Traueranzeigen durchforstet, dann die verlassenen Wohnungen und Häuser ausgeforscht haben und bei ihnen eingestiegen sein. Dort nahm er mit, was er finden konnte und verkaufte die Beute anschließend online. Mehr als sieben Jahre lang funktionierte diese Masche des 42-Jährigen, bis er im November des Vorjahres auf frischer Tat ertappt wurde – die „Krone“ berichtete.
Gewerbsmäßig schwerer Diebstahl
So lautet zumindest der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Ried, die den Deutschen wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Diebstahls durch Einbruch anklagt. Am Montag wird der Prozess fortgesetzt. „Der Angeklagte hat sich über Google Maps informiert und nachgesehen, wo man am besten in die Häuser einsteigen kann“, sagt Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft. In 64 Fällen soll der 42-Jährige auf diese Weise eingebrochen sein, vor allem in den Bezirken Ried, Schärding und Wels.
Zahlreiche Beweise
Der mutmaßliche Serieneinbrecher – er lebte zum Zeitpunkt der Taten in Deutschland, war dort arbeitslos, sitzt jetzt in U-Haft – ist nur teilgeständig, verweist auf Erinnerungslücken. Manchmal sei er auch auf schon durchwühlte Wohnungen gestoßen, so der Verdächtige. „Wir haben aber zahlreiche Beweise wie Fußspuren“, sagt Ebner.
Bei letztem Einbruch erwischt
Nicht zuletzt konnten die Ermittler auch beim letzten Coup des 42-Jährigen Beweismittel sicherstellen. Eine Hundestreife erwischte ihn in flagranti, in seinem Auto wurden Einbruchswerkzeuge sichergestellt. Beim „erfolgreichsten“ Einbruch soll der Deutsche Waffen im Wert von fast 34.000 Euro entwendet haben. „Insgesamt beträgt der Wert der Diebesbeute rund 92.000 Euro. Dazu kommen noch 20.000 Euro Sachschaden durch das Aufbrechen von Türen, Fenstern und so weiter“, erklärt Ebner. Dem Angeklagten (es gilt die Unschuldsvermutung) drohen bis zu zehn Jahre Haft.
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