Gerichtsurteil

Deutsche Hotels dürfen Neonazis als Gäste ablehnen

Ausland
09.03.2012 14:34
Hotels in Deutschland können Rechtsextremisten als Gäste ablehnen. Der Betreiber dürfe "frei darüber entscheiden, wen er aufnimmt und wen nicht", urteilte am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH). Der Streit hatte sich entzündet, nachdem der Betreiber eines Wellness-Hotels die Buchung des Ex-Chefs der rechtsextremen NPD abgelehnt hatte. Allerdings: Weil die Absage zu spät erfolgte, war sie in diesem konkreten Fall wirkungslos.

Wie der BGH entschied, ist die Ablehnung eines Gastes aus politischen Gründen grundsätzlich zulässig, allerdings gelte dies nicht, wenn die Buchung bereits bestätigt wurde. Damit erzielte Udo Voigt (Bild), Ex-Parteichef der NPD (Slogan: "Die soziale Heimatpartei"), einen Teilerfolg.

Voigt und seine Ehefrau hatten 2009 einen Wellness-Urlaub in einem Hotel in Brandenburg gebucht. Der Hotelier hatte ihnen anschließend Hausverbot erteilt. Voigts politische Gesinnung sei unvereinbar mit dem Ziel, jedem Gast ein "exzellentes Wohlfühlerlebnis" zu bieten, argumentierte er. Der Rechtsextremist fühlte sich dadurch diskriminiert.

Hotelier darf "frei entscheiden"
Der BGH hob das Hausverbot für die Zeit der bestätigten Buchung auf, bestätigte es aber ansonsten. Grundsätzlich könne ein privater Hotelbetreiber "frei darüber entscheiden, wen er als Gast aufnimmt und wen nicht", sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung.

Zudem sei Voigt von dem Verbot nur in seiner Freizeitgestaltung betroffen. Für den Hotelbetreiber gehe es dagegen um ein wirtschaftliches Risiko: Er dürfe deshalb Gästen den Zutritt verweigern, die dem Geschäftskonzept etwa eines Luxushotels abträglich sein könnten.

Wenn jedoch ein gültiger Beherbergungsvertrag geschlossen wurde, sei der Hotelier daran gebunden. Dann sei ein Hausverbot nur möglich, wenn sich der Gast grob vertragswidrig verhalte, etwa indem er andere Gäste belästige. Dies habe die Vorinstanz aber nicht festgestellt. Da Voigt bei seinen früheren Besuchen des Luxushotels keine Unruhe durch die Äußerung rechtsextremer Thesen gestiftet habe, liegt dem Urteil zufolge solch ein gewichtiger Grund nicht vor.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele