Geldstrafe verhängt

Tierhalterin ließ ihren Hund fast verhungern

Vorarlberg
11.10.2023 10:40

Eine Hundebesitzerin schwänzte den Prozess am Landesgericht Feldkirch. Der Zweitangeklagte räumte in der Verhandlung nur eine Teilschuld ein. Eine Verurteilung gab es aber dennoch. 

Mitarbeiter vom Tierschutzverein Rankweil trauen ihren Augen nicht, als sie im März einen völlig verwahrlosten und auf knapp 30 Kilo abgemagerten Dogo Argentino aus der Messi-Wohnung der Angeklagten retten. „Drei Tage noch, und er hätte nicht überlebt“, so die als Zeugin geladene Mitarbeiterin Julia Stöckler im gestrigen Prozess.

Schuld an dem Hundeelend ist die Besitzerin aus dem Unterland. Und ihr Freund, mit dem sie damals eine On-off-Beziehung führt. In ihrer Wohnung hält die Tierliebhaberin nicht nur die achtjährige Jagdhündin Akira, sondern auch mehrere Katzen und Schlangen.

Job- und Wohnungswechsel
„Der Hund wog im Sommer 2022 etwa 55 Kilo. Dann ging die Beziehung zu Ende. Als wir im November wieder zusammenkamen, war das Tier schon ziemlich dünn“, berichtet der 25-Jährige. Wegen eines Job- und Wohnungswechsels habe die Frau ihn dann einfach vor vollendete Tatsachen gestellt und ihn quasi genötigt, sich um die Tiere zu kümmern.

Der Zweitangeklagte räumte in der Verhandlung nur eine Teilschuld ein. (Bild: Chantall Dorn, Krone KREATIV)
Der Zweitangeklagte räumte in der Verhandlung nur eine Teilschuld ein.

„Ich war dann jeden Tag in ihrer Wohnung und habe die Katzen gefüttert und das Katzenklo gereinigt. Den Hund habe ich aber mit zu mir genommen. Der war schon sehr schwach.“ Dass das Tier unterernährt gewesen sei und von Milben befallen, habe er auch bemerkt. Auch, dass der Hund an Durchfall litt. Doch trotzdem suchte der Mann keinen Tierarzt auf.

Die Sache gipfelt darin, dass der Angeklagte fast einen Monat auf Montage geht und den Hund sich selbst überlässt. Er sei in der Annahme gewesen, dass sich die Ex oder sonst wer um den Vierbeiner kümmere. Freunde alarmieren den Tierschutzverein. Eine Rettung in letzter Sekunde. Beide Angeklagten werden wegen Tierquälerei schuldig gesprochen und zu Geldstrafen in Höhe von 1040 bzw. 1540 Euro verurteilt.

Chantal Dorn
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