
Ist Ihnen bewusst, dass Ihre Kinder Rechte und Pflichten im Schulalltag haben? Manche sind logisch, etwa eine zwingende Mitarbeit. Aber wie schaut es mit Begrüßung, Fernbleiben vom Unterricht oder Gefahrenmeldungen aus? Darf ein Lehrer die Tasche meines Kindes durchsuchen oder ihm Dinge abnehmen? Welche Strafen sind erlaubt? Und wann ist ein Drogentest für mein Kind gerechtfertigt? Wir haben für Sie recherchiert.
„Brav sein!“, hat sicher noch jeder von uns in seiner Kindheit gehört. Doch so direkt formuliert, findet sich keine Verpflichtung dazu im Recht. Schon gar nicht sind Schüler dem Lehrpersonal völlig ausgeliefert. Sehr wohl aber muss man „hilfsbereit, verständnisvoll und höflich sein“, wissen die Kinder- und Jugendanwaltschaften (KIJA) Österreichs: „Das heißt aber nicht, dass du immer und überall jede Lehrkraft grüßen musst.“








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