Prozess in Feldkirch

Neonazi muss wegen Wiederbetätigung in Haft

Vorarlberg
29.08.2023 06:25

Gleich mehrfach soll ein 38-Jähriger gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben. Dafür musste er sich nun am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) im Zuge eines Geschworenenprozesses verantworten.

Mit acht zu null Stimmen sprachen die Geschworenen den Unterländer in allen vier Anklagepunkten schuldig. Das - noch nicht rechtskräftige - Urteil lautet: 24 Monate Haft, 16 davon teilbedingt. So hatte sich der mit 17 Vorstrafen belastete Mann im Zuge von Aufräumarbeiten nach einer Veranstaltung der Arbeiterkammer Vorarlberg mit einem ausländischen Security angelegt, als dieser ihn auf das geltende Rauchverbot aufmerksam machte. „Scheiß Ausländer. Mein Vater ist Patriot und hat gegen Ausländer gekämpft“, schmettert der Beschuldigte der Sicherheitskraft entgegen. Mehrmals ruft der 38-Jährige „Heil Hitler“ und „Sieg Heil“. Schließlich marschiert er zur Tribüne und klebt einen Zettel mit der Aufschrift „Heil Hitler“ ans Rednerpult.

Strafrahmen bis zu zehn Jahren
Ein andermal verschickt er an mehrere Personen über WhatsApp eine einschlägige Datei. Diese zeigt Hitler als Zeichentrickfigur, darunter steht ein Text, den die meisten nicht sonderlich lustig finden werden: „Deutscher Schnee fällt nicht, er besetzt Gebiete.“ Zuletzt versendet er ein weiteres Bild an eine Bekannte. Darauf zu sehen ist Hitler mit zum Nazigruß ausgestrecktem Arm. Straftaten, auf die der Gesetzgeber bis zu zehn Jahre Haft vorsieht.

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Mein Mandant ist mit Sicherheit kein Hardcore-Nazi.

Der Rechtsanwalt des Angeklagten

„Was soll i säga? Es war oafach Dummheit“
Im Prozess bekennt sich der Angeklagte zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen vollinhaltlich schuldig. So richtig erklären kann er dem Gericht sein damaliges Verhalten allerdings nicht. „Was soll i säga? Es war oafach Dummheit“, so die dürftige Einsicht. Außerdem sei er alkoholisiert gewesen. Geradezu Rosen streut ihm sein Verteidiger: „Mein Mandant ist mit Sicherheit kein Hardcore-Nazi. Er ist vielmehr ein ,gerader Michel‘.“ Wenngleich sich bei der Frisur des Angeklagten - ein akkurat gegelter Seitenscheitel - fast zwangsläufig Assoziationen zu Adolf Hitler aufdrängen, schließt sich der vorsitzende Richter Christoph Stadler der Ansicht an, dass man es hier nicht mit einem „eingefleischten Nazi“ zu tun habe. „Aufgrund der geringen Strafhöhe und weil Sie einen Job haben, besteht im Falle der Rechtskraft die Möglichkeit auf eine Fußfessel“, so der Herr Rat abschließend.

Chantal Dorn
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