Trotz bereits erfolgtem Widerruf sieht sich Johann Rubendunst für seine Behauptung in einem Flugblatt mit der Klage des Bürgermeisters konfrontiert.
„Sie können ja wegziehen, wenn Ihnen etwas nicht passt!“ Diese vermeintliche Aussage von Andreas Linhart, SPÖ-Bürgermeister von Brunn am Gebirge, sorgt für ein juristisches Nachspiel. Gesagt haben will Linhart diese nämlich nicht. Abgedruckt wurde sie aber trotzdem. Nämlich in einem Flugblatt von Johann Rubendunst, Gründer einer Verkehrsinitiative. Das Schreiben wurde jedem Haushalt in der Gemeinde im Bezirk Mödling zugestellt. Freilich entging der Postwurf auch dem Ortschef selbst nicht. Und er wehrte sich sofort dagegen. Auf Anraten seines Anwalts forderte Linhart einen Widerruf, dem Rubendunst nachkam.
Widerruf: zu geringe Reichweite
Allerdings erschien er in einer ÖVP-nahen Wirtschaftszeitung, die laut Linhart nicht jedem Haushalt zugestellt wird. „Das entspricht nicht dem Talionsprinzip. Der Widerruf hätte ebenfalls auf einem A4-Zettel an alle Haushalte zugestellt werden müssen, schließlich ging es im ersten Flugblatt auch hauptsächlich um die angeblich von mir getätigte Aussage.“
Daher hat der Bürgermeister nun auf Unterlassung geklagt: „Wenn ich mir das gefallen lasse, glauben ja alle, dass ich das tatsächlich gesagt habe.“ Rubendunst ist hingegen fassungslos: „Ich habe widerrufen und werde ein zweites Mal zur Kassa gebeten. Hier will ein Bürgermeister seine Bürger durch finanziellen Druck zum Schweigen bringen!“
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