Wegen Kartellprüfung

EU-Gerichtshof schmettert Facebook-Beschwerde ab

Web
05.07.2023 15:45

Im Streit mit dem deutschen Kartellamt hat Facebook-Mutterkonzern Meta eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erlitten. Behörden dürften in Kartellverfahren die Einhaltung von Datenschutzvorschriften in ihre Prüfung mit einbeziehen, urteilte der EuGH in Luxemburg.

„Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung feststellen, dass ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) vorliegt“, stellte das Gericht fest. „Aufgrund der Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit muss sie jedoch jede Entscheidung oder Untersuchung der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß dieser Verordnung berücksichtigen“.

Im konkreten Fall ging es um eine Entscheidung des deutschen Bundeskartellamts von 2019. Die Wettbewerbshüter untersagten Meta unter Hinweis auf den Datenschutz, persönliche Informationen von Nutzern seiner Dienste Facebook, Instagram und WhatsApp zusammenzuführen. Das Unternehmen missbrauche seine Marktmacht, in dem es die Daten der Nutzer ohne deren ausdrückliche Zustimmung sammele.

Facebook-Konzern sah Kompetenzüberschreitung
Meta hatte dagegen geklagt und argumentiert, das Bundeskartellamt habe seine Kompetenzen überschritten. Die deutsche Behörde betonte in dem Verfahren, mit der irischen Datenschutzbehörde, die für Meta im Auftrag der Europäischen Union zuständig ist, kooperiert zu haben.

„Das Urteil ist ein hervorragendes Signal für die Kartellrechtsdurchsetzung in der digitalen Wirtschaft“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. „Daten sind dort ein entscheidender Faktor für die Begründung von Marktmacht.“ Der US-Konzern kündigte an, die Entscheidung des EU-Gerichtshofs zu prüfen und sich dann detailliert zu äußern.

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