Eltern sind schockiert

Kindergarten plante Raum für „Doktorspiele“

Ausland
01.07.2023 10:54

Aufregung in Deutschland: Im Raum Hannover wollte der Betreiber eines Kindergartens an mindestens einem seiner Standorte einen abgeschotteten Raum für „Doktorspiele“ einrichten, berichtet die „Bild“. Der sogenannte Körper-Erkundungsraum für die Kleinsten sorgt für Empörung bei den Eltern.

In einem Brief an die Eltern listen die Pädagogen des Kindergartens zehn Regeln auf, die festlegen, wie sich die Kinder im „Körper-Erkundungsraum“ selbst und andere Kinder „streicheln und untersuchen“ können. Der spezielle Ruheraum, der mit Kissen und Decken ausgestattet ist, solle demnach der richtige Ort dafür sein, da einige Kinder in der Vergangenheit diese Neugier in den Waschräumen oder im Gebüsch ausgelebt hätten, so die Intention.

In dem Raum seien die Kinder vor Blicken von „Fremden“ geschützt, Nacktheit sei ausdrücklich nicht verboten, heißt es in dem Schreiben an die Eltern. „Jedes Kind entscheidet selber, ob und mit wem es körperliche und sexuelle Spiele spielen will“, lautet die oberste der zehn Regeln. Ältere Kinder, Jugendliche und Erwachsene dürften sich nicht beteiligen, schreibt die „Bild“.

In einem Brief an die Eltern listen die Pädagogen des Kindergartens zehn Regeln auf, die festlegen, wie sich die Kinder im „Körper-Erkundungsraum“ selbst und andere Kinder „streicheln und untersuchen“ können. (Bild: twitter.com (Screenshot))
In einem Brief an die Eltern listen die Pädagogen des Kindergartens zehn Regeln auf, die festlegen, wie sich die Kinder im „Körper-Erkundungsraum“ selbst und andere Kinder „streicheln und untersuchen“ können.

„Das Widerlichste, das ich je gelesen haben“
„Das ist mit Abstand das Widerlichste, das ich je gelesen habe“, wird ein besorgter Elternteil in dem Blatt zitiert. Ein Vater zeigte sich erschüttert: „Uns wurde gesagt, dass das vom Kultusministerium so bestimmt worden sei.“ Dieses habe, so die „Bild“, in der brisanten Causa das Landesjugendamt als zuständige Aufsichtsbehörde eingeschaltet.

Der Betreiber des Kindergartens, die Arbeiterwohlfahrt (AWO), begründet das Vorgehen in einem Schreiben an die Eltern mit der Verpflichtung, bis zum 31. Juli ein „Kinderschutzkonzept“ vorlegen zu müssen. „Die Phase, in der sich Kinder für ihre und die Körper anderer Kinder interessieren“, stelle nur einen kleinen Ausschnitt des Konzepts dar, heißt es.

Laut Angaben des Kultusministeriums des Bundeslandes Niedersachsen darf der Kindergarten nur weiter betrieben werden, wenn das pädagogische Konzept der AWO-Kindergärten in Hannover sowie das Kinderschutzkonzept sofort mit externen Beratern überarbeitet würde. Das sei eine Auflage des zuständigen Landesjugendamtes.

Kindergarten-Betreiber distanziert sich von Brief
Die AWO distanziert sich vom Elternbrief. Dieser sei vom betreffenden Kindergartenleiter „ohne Abstimmung mit seiner Dienst- und Fachaufsicht verfasst worden“ und stelle nicht die Trägermeinung dar. Die erwähnten „Körper-Erkundungsräume“ seien nicht vorgesehen.

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