Betrugsversuch

Via E-Mail: „Polizeiliche Vorladung“ für Wienerin

Ombudsfrau
29.05.2023 09:00

Es sind schwere Vorwürfe, die in einem Schreiben gegenüber einer Leserin erhoben werden. Doch das Dokument, das im Posteingang der Wienerin landete, stammt gar nicht von der Exekutive.

Aufgrund von Informationen, die wir bei einer Computerdurchsuchung erhalten haben, gehen wir gegen Sie wegen Kinderpornografie, Pädophilie, Cyberpornografie, sexueller Belästigung und unsittlicher Nötigung vor" - so beginnt das Schreiben, das Anna S. (Name geändert) aus Wien kürzlich per E-Mail erhalten hat.

Drohung mit Haftbefehl und Gericht
Man habe herausgefunden, dass sexuelle Szenen via Webcam übertragen worden seien. Es gebe Beweise der kriminellen Aktivitäten. Man müsse deshalb eine Begründung an eine E-Mail-Adresse senden. Komme man der Aufforderung nicht nach, werde ein Haftbefehl ausgestellt und das Gericht informiert. Kriminell ist an dieser Sache eigentlich nur das Dokument selbst. Denn es handelt sich um nichts anderes als einen plumpen Betrugsversuch.

Bundeskriminalamt warnt
Das von der Ombudsfrau informierte Bundeskriminalamt teilte mit, durch solche E-Mails werde versucht, das Gegenüber zur Bekanntgabe von (Finanz-)Daten zu bewegen bzw. ihm finanziellen Schaden zuzufügen. Keinesfalls solle man auf Forderungen eingehen. Habe ein Empfänger eine Zahlung geleistet, wird empfohlen, Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle zu erstatten und die Hausbank zu kontaktieren, ob eine Geldrückholung möglich ist.

Vorsicht sei auch bei Links geboten, die zu Schadsoftware führen können. Und: Weder Polizei noch seriöse Firmen fordern sensible Infos via E-Mail an!

 Ombudsfrau
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