Der Prozess am Landesgericht Eisenstadt wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung löste sich am Ende (fast) in Wohlwollen auf.
Wochenlang waren sich ein Bauarbeiter (46) und seine Lebensgefährtin (33) verbal in den Haaren gelegen. Es ging ums Geld – sie forderte ihre 50.000 Euro, die sie in die Renovierung des gemeinsamen Hauses gesteckt hatte, um dann ausziehen zu können; er ist nicht flüssig, weil er hohe Kreditraten und Unterhalt für vier Kinder zu zahlen hat. Das fünfte (7) lebt bei ihm.
Garstige Sätze
Wiederholt kam es zum Streit, es fielen garstige Sätze, in denen Worte wie aufschlitzen und umbringen enthalten waren. Diese Drohungen gab der Mann zu. Nicht gesagt haben will er allerdings „Ich lasse dich wegräumen“. Weil: „Ich kann mir ja gar keinen Auftragskiller leisten.“
Die Angst der Frau wuchs. Im März, ein Wort ergab das andere, erhob er die Faust und drohte zuzuschlagen. Wenig später kam die Polizei. „Das hätte ich nie getan“, sagte der Angeklagte. „Bevor ich hinhaue, flüchte ich selber, bis der Zorn weg ist.“
Die Richterin meinte: „Wenn ich Sie jetzt wegen gefährlicher Drohung zu einer hohen Geldstrafe verurteile, kommen Sie finanziell nie auf gleich!“ Die 33-Jährige gab sich mit dem Angebot der Frau Rat - 50 Euro als Tatausgleich - zufrieden. Zudem musste sich der Mann entschuldigen. Vielleicht hat er’s ja auf der Straße getan.
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