700 Euro erbeutet

Flucht nach Tankstellenraub live auf Instagram

Wien
14.03.2023 18:00

Mit Schreckschusspistole bewaffnet und falschen Kennzeichen am Auto sollen vier Jugendlich eine Tankstelle überfallen haben. Die spätere Verfolgungsjagd mit der Polizei teilte der Erstangeklagte auf Instagram im Livestream - den schon ein Beamter auf der Dienststelle verfolgte. Jetzt landen sie vor Gericht.

Dass Jugendliche liebend gern ihr ganzes Leben in den sozialen Netzwerken teilen, ist wohl mittlerweile bekannt. Doch vier Jugendliche haben im Jänner den Vogel abgeschossen. Sie filmten sich nicht nur bei einer Verfolgungsjagd mit der Polizei, stellten das auch noch live auf Instagram, sondern brockten sich auch noch eine Anklage wegen schweren Raubes ein. 

Halbstündige Verfolgungsjagd auf Instagram gepostet
Bewaffnet waren die vier Burschen mit einer Schreckschusspistole. Das Ziel der Tat war eine BP-Filiale, wo die vier Jugendlichen laut Anklage über 700 Euro erbeuteten. Ohne Führerschein, mit gestohlenen Kennzeichen und der geraubten Beute kamen sie in ein Planquadrat der Polizei. Ans Anhalten dachten die Angeklagten nicht und lieferten sich so eine wilde Verfolgungsjagd mit den Beamten - eine halbe Stunde lang!

Zeitgleich: Der erstangeklagte 17-Jährige war der Polizei bereits bekannt, man war ihm wegen anderen Vorwürfen auf den Fersen. So bekam ein Beamter prompt eine Benachrichtigung, dass der Jugendliche einen Instagram-Livestream gestartet hatte - von der aktuellen Verfolgungsjagd.

Zwar kein Raub, aber trotzdem Haftstrafen
Auf diesem wichtigen Beweismittel im Prozess war sowohl die Beute zu sehen, als auch alle vier zu identifizieren. Das bringt sie nun schließlich vor Gericht in Wien. Während der Erstangeklagte, er will den Raub alleine begangen haben, die mehr als leichtsinnige Tat gesteht, leugnen seine Kumpanen - zwei verteidigt von Anwalt Florian Kreiner - an der Gewalttat beteiligt gewesen zu sein. Sie wären im Auto sitzen geblieben.

Damit kommen sie mit einer Verurteilung wegen Hehlerei davon. Schließlich fand man nicht mehr den kompletten Geldbetrag. Die zwei unbescholtenen Jugendlichen fassen sechs Monate bedingte Haft aus. Für den vorbestraften Zweitangeklagten heißt es vier Monate fest und sechs weitere bedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Erstangeklagte wird aus dem Verfahren ausgeschieden. Gegen ihn wird noch einmal separat verhandelt ...

 Kronen Zeitung
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