Snowboarderin starb

Todesdrama auf Skipiste: Ratrac-Fahrer verurteilt

Tirol
10.03.2023 10:29

Der tragische Tod einer deutschen Snowboarderin (29) im Dezember im Skigebiet Mayrhofen im Tiroler Zillertal wurde am Freitag am Landesgericht Innsbruck aufgerollt. Ein 61-jähriger Pistenraupenfahrer musste sich wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung verantworten. Der Einheimische wurde zu sechs Monaten bedingte Haft verurteilt.

Der Einheimische hatte laut Anklage am 7. Dezember „ohne wirkliche Notwendigkeit und ohne akustisches Signal“ während des laufenden Skibetriebes mit der Pistenraupe eine Schneekanone vom linken zum rechten Pistenrand transportiert. Dabei hatte er eine zuvor gestürzte 29-jährige Snowboarderin aus Deutschland übersehen und überrollt.

Seine Sicht sei durch die auf der Raupe aufgeladenen Schneekanone eingeschränkt gewesen, „sodass es passieren konnte, dass er die Snowboarderin übersehen hat“, heißt es in der Anklage.

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Es tut mir irrsinnig leid, dass das passiert ist.

Der Angeklagte

„Schwärzester Tag in meiner Karriere“
Es sei der „schwärzeste Tag in meiner Karriere“ gewesen, sagte der Angeklagte, der bereits seit 40 Jahren bei den Bergbahnen arbeitet, zu Prozessbeginn. „Es tut mir irrsinnig leid, dass das passiert ist“, fügte er hinzu. Er übernehme jedenfalls „die volle Verantwortung dafür“, so der 61-jährige Mann.

Zuvor hatte der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer erklärt, dass „der Sachverhalt bereits geklärt ist“. Bei der Fahrt des Angeklagten vom linken zum rechten Pistenrand habe es „plötzlich geholpert“, als er die 29-jährige deutsche Snowboarderin überfahren habe. Zu klären sei noch, ob es sich um eine „einfache oder grobe Fahrlässigkeit handelt“, sagte der Staatsanwalt. Der Verteidiger hatte keine Einwände gegen diese Version des Ablaufs des Unglücks. „Er wollte mit dem Versetzen der Schneekanone vor Betriebsschluss einem Kollegen einen Gefallen tun“, erklärt er.

Urteil: sechs Monate bedingt
Letztlich sah das Gericht „grobe Fahrlässigkeit“ gegeben. Der 61-Jährige wurde am Vormittag zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt (Probezeit zwei Jahre). Der Vorwurf hinsichtlich des fehlenden akustischen Signals fiel weg, da nicht kausal. Der 61-Jährige nahm das Urteil sofort an.

Bergbahn: „Persönliche Entscheidung des Fahrers“
Die Mayrhofner Bergbahnen hatten in den Tagen nach dem Unglück betont, dass es sich um einen langjährigen, erfahrenen und als äußerst vorsichtig bekannten Mitarbeiter handle. Es hieß aber auch: „Die Fahrt war eine persönliche Einzelentscheidung des Mitarbeiters, für die es keine Anordnung gab.“ Die Alpinpolizei hatte schon in ersten Ermittlungen festgestellt, dass eine Pistenraupenfahrt während des Skibetriebes nicht erlaubt sei.

Es drohten bis zu drei Jahre Haft
Laut Verteidigung habe der 61-Jährige bereits im Vorfeld eingestanden, dass er die Fahrt „ohne Betriebsnotwendigkeit“ durchgeführt habe. Eine „Betriebsnotwendigkeit“ sei nur in sehr wenigen Fällen gegeben, die Fahrten während des Betriebes müsse man auf ein absolutes Minimum beschränken. Im schlimmsten Fall hätten dem Einheimischen drei Jahre Haft gedroht.

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