Iris Seewald wünscht sich verbesserte Arbeitsbedingungen, finanzielle Absicherung und andere Aufteilung von Care-Arbeit.
Frauen bekommen 40 Prozent weniger Pension als Männer, zudem geht nur jede zweite Frau aus einer Erwerbstätigkeit direkt in Pension. „Wir brauchen deshalb gute Arbeitsbedingungen, altersgerechte Lösungen in den Unternehmen und präventive Gesundheitsförderung, damit Frauen bis zur Pension arbeiten können“, fordert Iris Seewald, Landesfrauenvorsitzende des ÖGB Vorarlberg.
Keine Abhängigkeiten während der Pension
Nur wer einen Job auch bis zur Pension machen könne, laufe im Alter nicht Gefahr in die Armut zu rutschen oder vom Partner abhängig zu sein. Eine weitere Forderung hängt mit der aktuelle Teuerung zusammen, die vor allem Menschen trifft, die ohnehin wenig Geld haben.
Laut jüngsten Daten der Statistik Austria sind in Österreich 568.000 Frauen (13 Prozent) von Einkommensarmut betroffen. Alleinerzieherinnen und ihre Kinder sind besonders armutsgefährdet. „Wir fordern daher einen kollektivvertraglichen Mindestlohn von 2000 Euro. Das ist ein wichtiger Schlüssel zur finanziellen Absicherung von Frauen“, betont die Gewerkschafterin.
Frauen betreuen oftmals Kinder und Angehörige. Ohne die unbezahlte Arbeit, die Frauen tagtäglich leisten, würde unsere Wirtschaft zusammenbrechen.
Iris Seewald (ÖGB)
Echte Wahlfreiheit gefordert
Während der Coronapandemie leisteten Frauen gemäß einer Studie der Wirtschaftsuniversität Wien ganze 17,5 Stunden unbezahlte Arbeit pro Woche mehr als Männer. 60 Prozent der Care-Arbeit, also Kinderbetreuung, Haushalt und Pflege von Angehörigen, wurde von Frauen verrichtet. Nach Berechnungen der Statistik Austria entspricht das einem Gegenwert von 108 Milliarden Euro.
„Ohne die unbezahlte Arbeit, die Frauen tagtäglich leisten, würde unsere Wirtschaft zusammenbrechen“, betont Seewald. Um Frauen nachhaltig zu entlasten und ihnen eine echte Wahlfreiheit zu geben, brauche es endlich familienfreundliche Arbeitszeitmodelle, kostenfreie und flächendeckende Angebote für die Betreuung von Kindern und Älteren sowie einen Rechtsanspruch auf Kinderbildung.
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