Urteil in Innsbruck

30-Jährige würgte Bekannte zu Tode – Haft!

Tirol
16.02.2023 20:00

Frau gegen Frau bei einem Verbrechen - unter nicht alltäglichen Vorzeichen stand ein Mordprozess am Landesgericht Innsbruck: Bei einer promilleträchtigen Zusammenkunft in einer Wohnung in Kufstein hatte eine 30-Jährige ihre Gegnerin minutenlang gewürgt. Das Opfer (51) wachte nie wieder auf ...

Eine Clique in einer Kufsteiner Wohnung, es fließen reichlich Bier und Wodka, ein Kartenspiel geht vonstatten. Dies ist am 25. März des Vorjahres der Beginn einer Tragödie, die am Donnerstag im Innsbrucker Schwurgerichtssaal aufgerollt wurde.

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Dann sagte sie auch noch, dass ich die größte Hure von Kufstein bin.

Die Angeklagte zum Motiv

Beim Treffen in dem Hochhaus unterhalten sich die beiden Frauen. Dabei wird der Angeklagten von ihrer „guten Bekannten“ vorgeworfen, dass sie eine Rabenmutter sei (tatsächlich ist die Tochter in behördlicher Obhut). „Dann sagte sie auch noch, dass ich die größte Hure von Kufstein bin“, schildert die 30-Jährige beim Prozess. Da sei sie „explodiert“, würgte die 50 Kilo leichte Kontrahentin auf einem Schlafsofa und verlangte eine Entschuldigung.

„Drei bis vier Minuten lang gewürgt“
Als diese ausblieb, packte die rund 80 Kilogramm schwere Angeklagte weiterhin eisern am Hals zu. „Drei bis vier Minuten lang“, konstatierte der Gerichtsmediziner. Bis das Opfer blau anlief und bewusstlos wurde. Erst da löste die 30-Jährige den Griff, rief selbst den Notruf. „Das zeigt doch, dass sie keine Absicht hatte, das Opfer zu töten“, plädierte der Verteidiger, der eher eine „Misshandlung mit tödlichem Ausgang“ sah.

Andere in der Wohnung blieben untätig
Warum reagierten die anderen Personen in der Wohnung nicht? „Ich habe nur gesehen, dass die Angeklagte auf der anderen Frau draufsaß“, sagte einer der damals anwesenden Männer als Zeuge. Die teils schweren Alkoholiker konnten fast ein Jahr nach der Tragödie keine Details nennen.

Die 51-Jährige kam nie wieder zu sich, sie starb acht Tage später im Spital. Die Angeklagte hatte gegenüber den Einsatzkräften zunächst angegeben, das Opfer müsse einen Herzinfarkt erlitten haben. Wenig später räumte sie aber gegenüber einem Polizisten das massive Würgen ein. Dabei habe sie geringer alkoholisert gewirkt als der gemessene Wert (2,5 Promille) vermuten ließ. Generell wurde bei der Tirolerin eine kombinierte Persönlichkeitsstörung attestiert.

Fünf Jahre Haft
Das Urteil der Geschworenen lautete am Abend auf absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge und versuchter Nötigung zu fünf Jahren unbedingter Haft (nicht rechtskräftig). Die Angeklagte hatte die Mindeststrafe erhalten, weil sie „reumütig geständig“ war und von sich aus in der Untersuchungshaft eine Therapie begonnen habe, führte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung aus. Zudem habe sie nach der Würgeattacke die Rettungskette in Gang gesetzt und versucht, die 51-Jährige zu reanimieren, sagte sie weiters.

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