Mädchen (15) angeklagt

Ausgeraubtes Kind musste Müll „aufschlecken“

Gericht
09.02.2023 06:00

Unfassbare Taten dreier 15-jähriger Wienerinnen gegen eine Zwölfjährige. Ein Müllraum wurde im Oktober zum Tatort für mehrere abscheuliche Straftaten. Im Landesgericht war die Reue der Mädchen am Mittwoch überschaubar. Die Strafe aufgrund ihrer Jugend auch.

Raub, versuchte Erpressung, Nötigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, unbefugte Bildaufnahme: Heftig, was die erst 15-jährige (!) Wienerin auf dem Verbrechenskonto hat. Ihr Verhalten im Gericht am Mittwoch sprach Bände. Emotionslos erzählte sie über die Faustschläge in einem Müllraum, mit denen sie im Oktober eine Zwölfjährige verletzte. Sie nötigte das Kind, sich auszuziehen, und nahm ihr das Markengewand ab. Danach fertigte sie noch Fotos von ihrem halb nackten Opfer an und drohte, diese auf Instagram zu posten, „wenn sie am nächsten Tag nicht mehr Markenzeug bringt“.

Drittangeklagte schwänzte den Prozess
Als Draufgabe zwang sie das groß gewachsene Mädchen, den Boden im Müllraum aufzuschlecken! Was dieses auch tat, zumal ihr weitere Gewalt angedroht wurde. Bei dem grausigen Raub unterstützten sie zwei gleichaltrige Freundinnen. Eine von ihnen war erst gar nicht zum Prozess im Wiener Landesgericht erschienen. Sie ist am Montag zum zigsten Mal aus der Wohngemeinschaft abgehaut. „Mir egal, wenn sie mich verhaften“, soll sie den Mittäterinnen am Vorabend geschrieben haben. Es dürfte bald soweit sein: Der Staatsanwalt beantragte ihre Festnahme.

Angeklagte zum Richter: „Du Opfer“
Während der Zeugenschilderungen schmunzelten die Angeklagten überheblich unter ihren Masken. Den Richter nannte eine der beiden gar „Opfer“. Ein Anti-Gewalt-Training verweigerte die Erstangeklagte, die in Wien eine Lehre begonnen hat. „Warum?“, fragte der Richter. „Ich hasse Therapie“, so die flapsige Antwort.

Die angeklagten Teenager wussten, dass ihnen ob ihrer Jugend nicht viel passieren wird. Und sie behielten recht: zehn Monate bedingt für die Erstangeklagte, sechs für ihre Freundin. Rechtskräftig.

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