Nicht rechtskräftig

Pizzawirt überfallen: 4 Jahre Haft für 22-Jährigen

22-jähriger Afghane war für Tat extra aus Wien nach Spital am Pyhrn gereist und hatte Freund als Geisel genommen. Urteil vom Landesgericht Steyr ist noch nicht rechtskräftig.

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Schwerer Raub, schwere Nötigung, Urkundenunterdrückung, dazu Diebstahl und Sachbeschädigung. Die Latte an Anklagepunkten gegen einen 22-jährigen Afghanen war lang, der sich am Freitag am Landesgericht Steyr verantworten musste. Mehrmals soll er im Vorjahr auf seinen gleichaltrigen Landsmann, den er noch aus der alten Heimat kannte, losgegangen sein – der Gipfel war schließlich, als der 22-Jährige am 2.…November des Vorjahrs aus Wien nach Spital am Pyhrn anreiste, wo sein „Kumpel“ eine Pizzeria betreibt.

„Mach dir Loch in Schläfe“
Aber nicht, um eine „Diavolo“ zu essen, sondern um den Wirt zu berauben. Mit einem Schraubenzieher drohte er, dem Opfer „ein Loch in die Schläfe“ zu machen. 3700 € und Wertgegenstände nahm der 22-Jährige mit, blieb mit ihm drei Stunden in der Pizzeria, ehe er floh. Am Bahnhof war Endstation.

Das Urteil: 4 Jahre Haft, der Anwalt meldete Nichtigkeitsbeschwerde an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab – nicht rechtskräftig.

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