Ärger in „Schutzzone“

Baubehörde lässt Sonnenjalosien wieder abmontieren

Niederösterreich
27.01.2023 06:00

„Da bemüht man sich um energiesparende Lösungen und wird bei der Umsetzung auf ein Minimum gebremst!“ - Mehr Flexibilität seitens der Baubehörde fordert ein Badener Unternehmer, nachdem er nicht genehmigten Sonnenschutz wieder entfernen musste. Das Bauamt Baden kontert mit möglichen Alternativlösungen.

Anlassfall für den Ärger ist die Renovierung einer historischen Badener Villa, in der eine Softwarefirma mit 30 Mitarbeitern eingezogen ist. Beim Umbau achtete man penibel auf die Erhaltung der historischen Substanz, so Firmenchef Michael Schwabl. Und da die Computer viel Abwärme verursachen, habe man ein System installiert, das beste Nutzung der Wärme sowie auch Kühlung garantiert. 

Dabei passierte jedoch ein entscheidender Fehler: Weil sich das Haus in einer „baulichen Schutzzone“ befindet, mussten die bereits installierten Außenjalousien – nach längerem Hick-hack mit der Behörde – nach einem finalen Gemeinde-Bescheid wieder abmontiert werden. Grund: Das gewählte Modell entspräche nicht den gesetzlichen Vorgaben, die in dieser Region gelte.

Modell entsprach nicht den Vorgaben
Es folgte ein reger Diskurs mit den Verantwortlichen Badens bezüglich der optischen Eingliederung des Gebäudes in das Stadtbild. „Bei der Auswahl des Sonnenschutzes haben wir penibel darauf geachtet, dass hier bei der gewählten Farbe nur ein sehr dezenter Farbunterschied zum Dach entsteht. Bei der Auslegung der Bauordnung ist man in Baden eindeutig zu wenig flexibel“, regt der enttäuschte Unternehmer nun eine Diskussion an, die Vorgangsweise in Einzelfällen zu optimieren. Schwabl: „In Zeiten des Klimaschutzes sollte man hier seitens unabhängiger Expertenkommissionen mehr Spielraum für zeitgemäße Lösungen bieten.“

Badens Baudirektor Michael Madreiter kennt den Fall. Man habe hier dezitiert darauf hingewiesen, dass dieses Modell des Sonnenschutzes nicht auf der Genehmigungsliste stehen würde. „Es kommt immer darauf an, ob es im Gesamtensemble ,verträglich´ ist - und hier gäbe es auch andere Produkte, durch die eine alternative Lösung möglich geworden wäre.“ Man müsse sich als Behörde aber an die Vorgaben halten, daher folgte auch der negative Bescheid.

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