Deutsches Urteil

Millionenregen für Parteien war verfassungswidrig

Ausland
24.01.2023 14:28

Weil die Höhe der Anpassung der Parteienförderung nicht ausreichend begründet worden war, hat das deutsche Bundesverfassungsgericht nun die Erhöhung der Gelder für Parteien um 25 Millionen Euro als verfassungswidrig erklärt. In dem Urteil ging es um einen Beschluss aus dem Jahr 2018.

Damals wurde von der Koalition bestehend aus der CDU/CSU und der SPD ein Anstieg auf 190 Millionen Euro pro Jahr beschlossen. Die Parteien begründeten das in erster Linie mit den wachsenden Herausforderungen durch die Digitalisierung wie Hackern, Fake News und Datenschutz im Netz. Um derartige Aufgaben bewältigen zu können, sei mehr Geld nötig.

Oppositionsparteien brachten Klage ins Rollen
Mit seiner Entscheidung gab das Gericht in Karlsruhe 216 Abgeordneten von Grünen, Linkspartei und FDP - damals allesamt Oppositionsparteien - Recht. Diese hatten die Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung in Karlsruhe überprüfen lassen. Auch wenn sie selbst genauso von der Erhöhung profitierten, hielten sie das satte Plus für unverhältnismäßig.

Die Höchstrichter in Karlsruhe haben ein Urteil gefällt. (Bild: APA/dpa/Uli Deck)
Die Höchstrichter in Karlsruhe haben ein Urteil gefällt.

Die Vorsitzende des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Doris König, sagte, eine absolute Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung solle verhindern, dass bei den Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck entstehe, die Parteien würden sich in unangemessener Weise aus öffentlichen Kassen selbst bedienen. „Denn ein solcher Eindruck kann zu einem nachhaltigen Akzeptanzverlust für dieses System führen“, argumentierte die vorsitzende Richterin.

Die Spitze der Unionsfraktion reagierte enttäuscht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Natürlich hätte ich mir ein anderes Ergebnis gewünscht“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), am Dienstag in Berlin. Zugleich betonte er, das Gericht habe eine Linie gezogen, „das ist auch richtig so. (...) Und daran werden sich jetzt alle Parteien, auch die CDU, zu orientieren haben. Und damit werden wir umgehen.“

Angela Merkel war zum Zeitpunkt des Beschlusses Bundeskanzlerin. (Bild: AFP)
Angela Merkel war zum Zeitpunkt des Beschlusses Bundeskanzlerin.

Müssen Gelder nun zurückgezahlt werden?
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte, das Urteil bedeute, dass die in den betreffenden vier Jahren gezahlten 100 Millionen Euro zurückgezahlt werden müssten. Bei der CSU gehe es um rund vier Millionen Euro für diesen Zeitraum. Die Partei habe bereits Vorsorge getroffen für den Fall eines solchen Urteils. Die Gelder seien in Erwartung einer solchen Entscheidung nicht ausgegeben worden.

Die demokratischen Parteien im Bundestag sollten aus Sicht von SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert „zeitnah“ nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung über deren Neuregelung sprechen. Sie sollten gemeinsam schauen, „wie eine sachgerechte, verfassungsgemäße Begründung der Mehrbedarfe aussehen kann“, sagte Kühnert am Dienstag in Karlsruhe. Mit dem Urteil gilt wieder die alte Gesetzesgrundlage für die Parteienfinanzierung. Was das konkret für die schon ausgezahlten Gelder heißt, ist noch nicht ganz klar.

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