Terrorismus-Anklage

IS-Rückkehrerin aus Salzburg muss nun vor Gericht

Salzburg
14.07.2025 10:39

Erst im Februar 2025 war die Salzburgerin, die sich vor über zehn Jahren über die Türkei Richtung Syrien abgesetzt und dort dem Islamischen Staat angeschlossen haben soll, nach Österreich zurückgekehrt. Nun hat die Staatsanwaltschaft Salzburg Anklage erhoben, verhandelt wird vor einem Jugendgericht. 

Die heute 28-Jährige war im Alter von 17 Jahren Richtung Syrien aufgebrochen. Bereits zuvor soll sich die im Dezember 2013 zum Islam konvertierte junge Frau durch Propagandafilme der Terrormiliz radikalisiert haben. Auch in Chatforen informierte sie sich über die aktuelle Lage in Syrien und kam so mit einem aus Deutschland stammenden IS-Kämpfer in Kontakt, berichtete die Staatsanwaltschaft Salzburg. Mit diesen schloss sie via Skype nach muslimischen Ritus die Ehe und reiste am 28. Juni 2014 nach Syrien.

In Syrien angekommen, lebte die Salzburgerin in unterschiedlichen, von der Terrororganisation kontrollierten Gebieten. Nach der Scheidung von ihrem ersten Ehemann ging sie eine weitere nach muslimischen Ritus geschlossene Ehe mit einem verwundeten IS-Kämpfer ein, der später bei Kämpfen getötet wurde.

Vorwurf: Ehemänner in Kampfmoral bestärkt
Die Staatsanwaltschaft Salzburg legt Salzburgerin daher zur Last, durch ihre Anwesenheit ihre Ehemänner bewusst in deren Kampfmoral sowie Zugehörigkeit und Loyalität gegenüber dem IS bestärkt zu haben. Zudem habe sie durch ihre Mitwirkung die terroristischen Straftaten des IS mit dem Ziel der Errichtung eines radikal-islamischen Gottesstaates wissentlich gefördert, so die Justizbehörde. Ihr werden daher Verbrechen der terroristischen Vereinigung (§ 278b Abs 2 StGB) und der kriminellen Organisation (§ 278a StGB) vorgeworfen.  

Ab Februar 2019 befand sich die jetzige Angeklagte auf der Flucht, da die Kampfhandlungen intensiver wurden und die Terrormiliz zunehmend zurückgedrängt wurde. Bis zu ihrer Rückholung durch die Republik Österreich Ende Februar 2025 hatte die Salzburgerin mit den Kindern in unterschiedlichen von kurdischen Sicherheitskräften kontrollierten Lagern und Gefängnissen gelebt.

Nicht gewusst, dass IS eine Terrororganisation ist?
Die 28-Jährige zeigte sich teilweise geständig, so die Staatsanwaltschaft. Allerdings bestreitet sie, bei ihrer Ausreise gewusst zu haben, dass es sich bei dem Islamischen Staat um eine Terrororganisation gehandelt habe. Sie befindet sich aktuell auf freiem Fuß.

Die Salzburgerin ist bislang unbescholten, da sie im Zeitraum der zur Last gelegten Taten 17 bis 22 Jahre alt war, hat sie sich am Landesgericht Salzburg vor einem Schöffengericht für Jugendstrafsachen zu verantworten. Der Strafrahmen beträgt ein bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. 

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