„Stinkt gewaltig“

ÖVP-Luxuspension: Opposition fordert Aufklärung

Politik
21.01.2023 16:03

WKO-Präsident Harald Mahrer gewährte seinem Generalsekretär Karlheinz Kopf (ÖVP) eine Sonderpension. 2021 wurde die Einzahlung von 252.211 Euro zurücküberwiesen. Die Opposition fordert nun volle Aufklärung des Falles, den der Jurist Manfred Arbacher-Stöger im krone.tv-Gespräch mit Katia Wagner (siehe Video oben) eine „sehr interessante Sache“ bzw. „eine grobe Verfehlung“ nannte.

Die Wirtschaftskammer ist wieder einmal in der Bredouille. Dieses Mal nicht wegen dubiosen Anzeigendeals, sondern wegen einer Luxuspension für Generalsekretär Karlheinz Kopf (ÖVP). Wie die „Krone“ berichtete, wurde 2018 eine Sonderpensionsregelung vereinbart, obwohl es eine solche in der Kammer seit 2012 nicht mehr gegeben habe. Stolze 252.211 Euro sind durch einen Sondervertrag für Kopf in die Pensionskasse eingezahlt worden.

Wirtschaftskammer bestreitet Vorwürfe
Das wird der Wirtschaftskammerspitze in einer Sachverhaltsdarstellung vorgeworfen. Die Wirtschaftskammer bestreitet die Vorwürfe. Außerdem sei der Deal 2021 rückabgewickelt worden, nachdem der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts Zweifel an dem Deal angemeldet hätte, so die Verteidigungslinie der Wirtschaftskammer.

Für die Opposition ist klar, die Fakten müssen auf den Tisch. NEOS-Wirtschaftssprecher Gerald Loacker: „Mahrer und Kopf müssen unverzüglich alle Verträge offenlegen. Die Unternehmer haben die teuren „Fehler“, die die ÖVP und ihre Vorfeldorganisationen ständig einräumen müssen, satt, wenn man ihnen auf die Schliche kommt.“

Zitat Icon

Mahrer und Kopf müssen unverzüglich alle Verträge offenlegen.

NEOS-Wirtschaftssprecher Gerald Loacker

Für die Blauen „stinkt“ die Causa beträchtlich
Für die FPÖ „stinke“ die Vorgehensweise trotz gegenteiliger Beteuerungen der Wirtschaftskammer-Spitze beträchtlich. „Wenn das Manöver nicht ungesetzlich war, stellt sich die Frage, warum dennoch 2021 fast eine Viertelmillion Euro zurückgezahlt wurden“, so FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz.

Laut Gesetz darf bei einer Pensionsvorsorge das Unternehmen maximal 10 Prozent des Jahresbruttogehaltes in die Pensionskasse einzahlen. Bei Kopf zahlte die Wirtschaftskammer aber 90 Prozent seines Jahresbruttogehalts. Stellt sich die Frage: War das nur ein Fehler oder doch ein bewusstes Zuckerl für Kopf?

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