Der Online-Handel beschert der Post deutlich mehr Arbeit. Am Spitzentag im Dezember hat die Post rund 1,3 Millionen Pakete befördert, im ganzen Dezember werden es etwa 19,6 Millionen sein, schätzt das Unternehmen. Immer wieder kommt es auch zu ärgerlichen Problemen bei den Empfängern, ein üppiger Leitfaden soll nun helfen ...
Damit wird der Vorjahreswert noch einmal leicht übertroffen. Dazu kommen bis zu 58 Millionen Briefe und Weihnachtskarten in der Adventzeit. Der Fuhrpark der Post-Flotte wurde zudem um 400 E-Fahrzeuge aufgestockt, um der Pakerlflut Herr zu werden. Die Post ist aber nur einer von mehreren Paket-Zustellern, die Gesamtzahl der Sendungen ist also noch größer.
Knifflige Rechtsfragen
Da nicht jede Packerlzustellung glatt über die Bühne geht, hat die Arbeiterkammer (AK) am Mittwoch einen Leitfaden für „nervös auf‘s Packerl Wartende“ vorgestellt. Wenn es mit der Zustellung nicht klappt, würden sich knifflige Rechtsfragen auftun, heißt es seitens AK.
Manchmal läutet der Zusteller nicht, das Paket ist weit weg abgelegt oder beschädigt. Manchmal liegt ein Paket einfach vor der Tür - oder wurde angeblich beim Nachbarn abgegeben, wo es dann nicht auffindbar ist. Die Empfänger des Pakets sind aber rechtlich keine Kunden des Zustellers, daher kann sich die für Konfliktlösungen eingerichtete Schlichtungsstelle des Postregulators nur Absenderproblemen widmen, „nicht den ,Wickeln‘ der Empfänger:innen“, so die AK.
Vieles noch nicht ausjudiziert
Der Empfänger kann sich den Lieferdienst nicht aussuchen und grundsätzlich darf auch an Ersatzempfänger zugestellt werden. Aber: Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der bestellten Ware geht erst dann vom Händler auf die Konsumenten über, wenn sie - oder ein von ihnen benannter Dritter - die Ware in Besitz genommen hat. Vieles sei aber auch noch nicht ausjudiziert, schreibt die AK.
Beschwerdeformular im Web
Den Empfängern steht nun aber auch ein eigenes Formular für Beschwerden beim Empfang von Postsendungen zur Verfügung. „Mit Ihrer Hilfe können wir Maßnahmen setzen, wenn ein Postdiensteanbieter systematisch gesetzliche Vorgaben nicht einhält, die unter unsere Aufsichtsbefugnis fallen“, heißt es dort seitens der Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH.
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