Ein Jahr Gefängnis fasste ein Steirer aus, weil er Katzen brutalst gequält und getötet hat. Dabei hatte der Mann ein aufrechtes Tierhalteverbot! Die steirische Tierschutzombudsfrau erklärt, wie es zu solchen Halteverboten kommt und wie wirksam diese sind.
Er hat auf brutalste Weise Katzen geköpft, erschlagen, ertränkt: Ein 32-jähriger Steirer fasste dafür, wie berichtet, jetzt ein Jahr Gefängnis aus. Wie aber kommt so jemand, der schon einschlägig vorbestraft war und ein aufrechtes Tierhalteverbot hat, überhaupt wieder an Hunde und Katzen? Was ist ein Tierhalteverbot überhaupt wert, haben wir die steirische Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck gefragt.
Wann bekommt man ein Tierhalteverbot?
Das ist im Gesetz klar geregelt: Sobald man zwei rechtskräftige Verwaltungsstrafverfahren oder eine gerichtliche Verurteilung hat.
Wie oft wird das bei uns verhängt?
Gar nicht selten. Es passiert aber nicht automatisch, sondern liegt im Ermessen der Behörde, die das Gesamtbild betrachtet.
Wie wirksam ist das aber? In dem Fall hatte der Tierquäler ja ein Halteverbot, am Hof seiner Lebensgefährtin waren ihm Tiere aber wehrlos ausgeliefert. Warum gilt das nicht für einen Haushalt?
Aus Tierschutzsicht würden wir uns das natürlich wünschen. Aber das geht nicht, weil wir keine Sippenhaftung haben.
Ist das Verbot in dieser Form zum Schutz der Tiere ausreichend?
Es ist eine wirksame Maßnahme, die man aber engmaschig kontrollieren muss, dafür gibt es seit Jahren Bestrebungen. Vor allem muss es da eine Vernetzung geben, etwa für den Fall, wenn jemand in ein anderes Bundesland zieht.
Wie ist es mit den Tierheimen? Wissen sie Bescheid, wenn jemand ein Tier haben will, dass dieser ein Halteverbot hat?
Nein, und das ist ein Problem. Aber diese Information ist datenschutzrelevant schwierig, da geht es um heikle Grundrechte.
Warum wird eigentlich kein vorläufiges Tierhalteverbot ausgesprochen, wenn Hund oder Katze oder Vieh wegen Gefahr in Verzug abgenommen werden? Wie bei einem vorläufigen Waffenverbot?
Weil man dem Betreffenden die Chance auf Besserung zugestehen muss und er Anspruch auf ein faires Verfahren hat.
Was muss sich verbessern, damit das Tierhalteverbot zur tatsächlich wirksamen Maßnahme wird?
Wir brauchen eine gute Datenbank, die es derzeit nicht gibt, und mehr Kontrollen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.