Unfassbare Tat

Steiermark: Haftstrafe für eiskalten Katzen-Killer

Steiermark
30.11.2022 20:53

Mit einer Axt geköpft, erschlagen, ertränkt: Unfassbar skrupellos hat ein psychisch kranker Steirer (32) mehrere Katzen umgebracht. Seine Freundin soll angestiftet und geholfen haben.

„Ich habe sie an den Hinterbeinen gepackt, mehrmals gegen die Wand geschleudert und dann noch fünf, sechsmal mit der Eisenabdeckung vom Heizkörper auf sie eingeschlagen.“ - Es ist beinahe unerträglich anzuhören, was der unscheinbare 32-Jährige auf der Anklagebank völlig emotionslos schildert. Er sei an diesem Tag ausgerastet, „weil die ganze Wohnung verdreckt und verstunken war.“

Freispruch von Missbrauchs-Vorwürfen
Am Mittwoch saßen der Steirer und seine nunmehrige Ex-Freundin, mit der er ein neun Monate altes Baby hat, in Graz wegen Tierquälerei vor Gericht. Dem psychisch kranken und wegen Tierquälerei vorbestraften Mann wurde zudem sexueller Missbrauch an seiner Ex vorgeworfen - in diesem Punkt wurde er letztlich aber freigesprochen.

„Habe nur Anweisungen ausgeführt“
Richter Andreas Lenz bot sich ein tristes Bild: Die 30-Jährige hat den Hof ihrer Eltern übernommen und war offenbar mit der Versorgung von rund 40 Katzen völlig überfordert. Laut Anklage soll sie ihren damaligen Partner beauftragt haben, weitere zugelaufene Katzen „zu vernichten“ - was er tat: Er fing mindestens vier Katzen mit einer Lebendfalle ein und schlug ihnen mit einer Axt den Kopf ab.

Eine Katze ertränkte er, dabei soll die 30-Jährige geholfen haben. Während sie von alldem nichts gewusst haben will, ist ihr Ex geständig: „Ich habe nur Anweisungen ausgeführt.“ Gefühlt habe er dabei „relativ wenig."

Zitat Icon

Sie erzählen mir das alles ziemlich emotionslos. Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass das, was sie gemacht haben, sehr, sehr krank ist?

Richter Andreas Lenz beim Ergründen grausamer Details

Der 32-Jährige fasst ein Jahr unbedingte Haftstrafe aus und wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Seine Ex wurde zu 720 Euro Geldstrafe und sechs Monate bedingter Haft verurteilt (nicht rechtskräftig). Zudem wird ein Tierhalteverbot über sie verhängt.

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