Haftstrafe für Täter

Steirerin von Ex-Pfleger brutal ausgeraubt

Steiermark
10.11.2022 19:00

Eine 85-jährige Steirerin wurde von zwei Rumänen im eigenen Haus betäubt und um ihren Goldschmuck „erleichtert“. Am Donnerstag wurde einer der Täter zu vier Jahren Haft verurteilt (nicht rechtskräftig). Mit auf der Anklagebank saß als Drahtzieherin auch seine Ehefrau. 

Leider war es nicht bloß ein Albtraum, der eine 85-jährige Steirerin aus dem Schlaf riss, sondern bittere Realität: Zwei Männer waren in ihr Haus eingebrochen, in der Annahme, die Frau wäre nicht zu Hause. Als sie aufwachte, drückten die Rumänen sie gewaltsam nieder und flößten ihr ein Betäubungsmittel ein - um sich dann mit Goldschmuck im Wert von 15.000 Euro aus dem Staub zu machen.

„Äußerst widerwärtige Straftaten“
Als „äußerst widerwärtige, verabscheuungswürdige, perfide Straftaten, die an pflegebedürftigen Menschen begangen wurden“, bezeichnete Staatsanwalt Hansjörg Bacher diese und weitere Taten, für die ein 33-jähriger Altenpfleger am Donnerstag in Graz auf der Anklagebank saß - samt seiner Frau als Beitragstäterin in einem anderen Fall.

Schmuck-Versteck schon zuvor gefunden
Über eine Vermittlungsagentur war der Rumäne als 24-Stunden-Pfleger für einen betagten Mann in die Oststeiermark gekommen. Dort fand er offenbar „zufällig“ das Schmuck-Versteck der Gattin seines Schützlings. Als dieser verstarb und der Pfleger auszog, witterte er die Chance und schlug mit einem Komplizen zu.

900.000-Euro-Coup vereitelt
In einem zweiten Fall, in Niederösterreich, blieb es beim Versuch. Die Cousine der angeklagten Frau - ebenfalls Pflegerin - wurde dazu angestiftet, Goldbarren und Schmuck einer 93-Jährigen zu stehlen und aus dem Haus zu schaffen. Die Übergabe an den Rumänen wurde dank aufmerksamen Nachbarn verhindert.

Was in der Tasche war, will der 33-Jährige gar nicht gewusst haben. Auch mit der Betäubung der 85-Jährigen habe er nichts zu tun gehabt. Allzu glaubwürdig waren seine Ausflüchte nicht. Urteil: vier Jahre unbedingte Haft, drei Jahre und vier Monate für die Frau (nicht rechtskräftig). 

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