Ein Jugendlicher überfällt mit einer Pistole bewaffnet einen Supermarkt. Das Opfer kämpft bis heute mit den Folgen. Ins Gefängnis muss der am Dienstag verurteilte Räuber wohl nicht - er darf die Lehre abschließen.
Während eine Serie an Raubüberfällen Salzburg erschüttert und „derzeit Raube an der Tagesordnung stehen“ wie es selbst die Richterin sagt, zeigt das Landesgericht Salzburg im Falle eines Supermarkt-Räubers Milde: Am 25. Jänner überfiel der Angeklagte – ein Kfz-Lehrling (18) – den Billa-Markt in der Rosengasse. Vermummt zückte er bei dem Überfall eine Pistole, richtete die Waffe auf eine Angestellte und forderte mehrfach Geld – bis er an der völlig schockierten Mitarbeiterin vorbei selbst in die Kasse griff. „Das Opfer ist seither im Krankenstand und hat psychisch mit den Folgen zu kämpfen“, sagt Opfer-Anwalt Stefan Rieder beim Prozess am Dienstag und erwähnt eine diagnostizierte posttraumatischen Belastungsstörung. „Sie ist in Therapie und hat deswegen auch ihren Job verloren.“
Jugendlicher rief Monate später selbst bei Polizei an
Damals entkam der Täter mit fast 3000 Euro an Bargeld. Er stieg auch noch einen Monat später in eine Wohnung ein, stahl Cannabispflanzen. Im August, sieben Monate später, plagten ihn Gewissensbisse: Der 18-Jährige rief selbst bei der Polizei an, danach kam er für zwei Wochen in U-Haft. „Kein Mensch hätte ihn jemals gefunden, wenn er nicht zur Polizei gegangen wäre“, betont Verteidiger Kurt Jelinek. „Ich kann es selbst nicht erklären“, meint der schmächtige Angeklagte auf die Frage nach dem Warum: Drogen, falsche Freunde und familiäre Probleme. Es sei „eine schwierige Zeit“ für den Jugendlichen gewesen, so Jelinek. Jetzt will der 18-Jährige „ein normales Leben“. Selbst der Staatsanwalt sieht einen „Sonderfall“, betont aber: „Es geht um Schwerstkriminalität.“
Das rechtskräftige Urteil: 21 Monate teilbedingte Haft, sieben davon unbedingt. Die Richterin rät ihm, Strafaufschub zu beantragten, um die Lehre in eineinhalb Jahren abzuschließen. Sofern er strafrechtlich brav bleibe, stellt sie auch eine „nachträgliche Strafmilderung“ in den Raum.
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