Der Anwalt von Thomas Schmid, Roland Kier, schweigt zu den von seinem Mandanten getätigten Aussagen, die sowohl diesen als auch prominente ÖVP-Vertreter und Unternehmer in mehreren Causen schwer belasten. Es sei nicht im Sinne seines Mandanten, mit den Medien zu sprechen, sagte er am Mittwoch. Den Wunsch Schmids nach einem Kronzeugenstatus bestätigte der Anwalt. Ob ein Antrag dazu gestellt werden kann, liegt im Ermessen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
Der ehemalige ÖBAG-Chef und Generalsekretär im Finanzministerium, Schmid, hat im vom Ibiza-Video ausgelösten CASAG-Verfahren den Kronzeugenstatus angestrebt. Schmid sei bereits im April mit diesem Wunsch an die Anklagebehörde herangetreten, wie die zuständige WKStA am Dienstag mitteilte. Ein formeller Kronzeugenantrag wurde aber nicht gestellt. Zuerst müssen Schmids Aussagen - bisher fanden 15 ganztägige Vernehmungen statt - bewertet werden.
Spekulationen um Anwaltswechsel
Schmids bisheriger Anwalt Thomas Kralik hatte noch im August Gerüchte dementiert, wonach sein Mandant mit der WKStA kooperiere. Am Dienstag meinte Kralik dann, dass er Schmid nicht mehr vertrete. Offiziell soll der Wechsel erst in den vergangenen Tagen stattgefunden haben. Im Protokoll einer Beschuldigtenvernehmung vom 21. Juni dieses Jahres in Graz wird aber bereits Schmids neuer Rechtsvertreter, der Jurist Roland Kier, als anwesende Person genannt.
Dass Schmid offensichtlich zwei Anwälte beschäftigt hatte, ist nun Grund für Spekulationen. So soll auch Kralik, der ursprünglich die Rechtsvertretung übernommen hatte, nichts von der Doppelgleisigkeit gewusst haben. Dem Vernehmen nach könnte es unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten bezüglich des angestrebten Kronzeugenstatus gegeben haben. Beide Juristen wollten den Wechsel nicht kommentieren.
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