Anträge ab Montag

Energieunterstützung Plus: Bis 500 € für Private

Wien
02.10.2022 10:30

Die Stadt Wien baut angesichts explodierender Preise ihre Energieunterstützung für Privathaushalte aus. Ab 3. Oktober können Anträge für die „Energieunterstützung Plus“ gestellt werden. Damit werden von der Stadt maximal 500 Euro an Energiekostenrückstände durch eine Direktanweisung an das jeweilige Energieunternehmen übernommen. Bezugsberechtigt sind rund 200.000 Wiener Haushalte, was eine deutliche Ausweitung der Zielgruppe darstellt.

Die bisher für die Energieunterstützung eingesetzten Mittel der Stadt Wien werden dafür von sechs auf 26 Millionen Euro aufgestockt, teilte das Rathaus am Sonntag mit. „Energiekostenrückstände sind für zahlreiche Wienerinnen und Wiener in der aktuellen Situation schwer zu stemmen. Wir helfen jenen, die die Unterstützung am dringendsten benötigen - und das zielgerichtet durch die Begleichung der offenen Rechnungen bei den Energieanbietern“, sagte Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ).

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Wir helfen jenen, die die Unterstützung am dringendsten benötigen.

Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ)

Keine Abschaltungen von Dezember bis Februar
„Mir ist wichtig, dass niemand in einer kalten, dunklen Wohnung sitzen muss. Neben der freiwilligen Verpflichtung der Wien Energie im kommenden Winter, konkret von Dezember 2022 bis Ende Februar 2023, bei Strom, Gas und Wärme keine Abschaltungen durchzuführen, unterstützen wir auch mit der Übernahme von Rückständen für Energiekosten. Zudem profitieren im Dezember rund 650.000 Wiener Haushalte vom Wiener Energiebonus 22 und bekommen nach Antrag 200 Euro bar auf ihr Konto überwiesen“, ergänzte Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke (SPÖ).

Fakten

  • Ansuchen können von 3. Oktober bis 31. Dezember 2022 gestellt werden.
  • Die maximale Fördersumme beträgt 500 Euro pro Haushalt.

Ein Online-Ansuchen für eine Energieunterstützung Plus können folgenden Personen stellen: Bezieher von Wiener Mindestsicherung, Wohnbeihilfe, AIVG-Leistungen, einer Ausgleichs- oder Ergänzungszulage, GIS-Befreite und Geringverdienende, die vom Kostendeckel des erneuerbaren Ausbaugesetzes umfasst sind bzw. Anspruch auf Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Wiedereingliederungsgeld oder Übergangsgeld haben.

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