Fünf Monate bedingt

Linzer Zahnarzt (60) wegen Kinderpornos verurteilt

Oberösterreich
03.08.2022 13:01

Laut Staatsanwalt besaß ein Mediziner aus Oberösterreich eine „Riesensammlung“ an Kinderpornos. Der Zahnarzt soll zudem in Umkleide der Ordination Mitarbeiterinnen gefilmt haben. Sein Verteidiger wollte dennoch einen Freispruch erwirken ...

Der Zahnarzt, der bereits im August 2021 wegen Drogenweitergabe an Minderjährige zu fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden war, hat am Mittwoch in Linz noch zusätzlich fünf Monate bedingt ausgefasst. Der inzwischen 60-Jährige habe laut Staatsanwalt eine „Riesensammlung“ an Kinderpornos besessen. In seiner Praxis hat er außerdem Mitarbeiterinnen heimlich beim Umziehen gefilmt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Handy aufgestellt
Der Staatsanwalt hielt dem Mediziner vor, im Juli und August 2017 im Umkleideraum seiner Ordination ein Handy aufgestellt zu haben. Durch die Ausrichtung der Kamera soll er Blick auf den Geschlechtsbereich der heimlich gefilmten Mitarbeiterinnen gehabt haben. Mindestens acht dieser Videos habe er bis zur Sicherstellung im Februar vergangenen Jahres auf Datenträgern gesichert.

10.000 Pornobilder
Zudem fanden Ermittler bei der Auswertung von Datenträgern an die 10.000 Pornobilder - auf 400 sollen Mädchen unter 18 bzw. 14 Jahren zu sehen sein. Seit dem Jahr 2000 hatte der Zahnarzt die einschlägigen Dateien auf mehreren externen Festplatten abgespeichert.

Angeblich ahnungslos
Der Angeklagte - dessen Ordination inzwischen geschlossen ist - beteuerte, von der Existenz der Kinderpornos nichts gewusst zu haben. Das heimliche Filmen in der Umkleidekabine stellte der Arzt nicht in Abrede. Allerdings habe er die Handyaufnahmen nur gemacht, um das Verschwinden von Geld aus der Kaffeekasse an der Rezeption zu klären. Für den Staatsanwalt ein „an den Haaren herbeigezogener Rechtfertigungsversuch“, wie er im Abschlussplädoyer betonte. Dem Angeklagten sei es darum gegangen, „möglichst viel nackte Haut“ zu sehen.

Nichtigkeitsbeschwerde
Die Richterin sprach den Zahnarzt in beiden Anklagepunkten schuldig und verhängte eine Zusatzstrafe von fünf Monaten bedingter Haft. Der Verteidiger kündigte umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. 

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