Katharina Gerhardter-Kinner nimmt die jüngsten Entwicklungen mit Wohlwollen zur Kenntnis. „Ich freue mich über jeden Schritt der Justiz für mehr Gerechtigkeit“, sagt die Lungauerin. Ihr Sohn Andreas (15) starb am 18. November des Vorjahres – überrollt von einem Polizei-Auto auf einem Feldweg in St. Andrä. Der Jugendliche stürzte mit seinem Moped auf einem Feldweg, blieb am Boden liegen. Der Polizeibus konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen.
Seitdem ermittelt die Justiz wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den Lenker des Fahrzeugs, einen Lungauer Polizisten. Ende Februar stellte die Justiz die Ermittlungen ein. Auf Antrag der Familie des Opfers führte die Justiz das Verfahren doch fort. Die Staatsanwaltschaft brachte am 19. Mai beim Bezirksgericht Tamsweg Strafantrag gegen den Beamten wegen fahrlässiger Tötung ein. Der Strafantrag lag nun wochenlang bei der zuständigen Richterin – jetzt gibt es eine Entscheidung. Das Bezirksgericht fühlt sich nicht zuständig. Es bestehe nämlich der Verdacht, dass der Polizist „grob fahrlässig“ gehandelt habe. Dieses Delikt sieht einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft vor, weshalb die Sache nichts für das Bezirksgericht sei.
Kurt Jelinek, der Verteidiger des Lungauer Polizeibeamten, kündigte eine Beschwerde gegen den Beschluss an.
„Kein Urteil dieser Welt kann mir meinen Sohn zurück bringen. Aber dieser Beschluss ist ein wichtiger Schritt, damit in der Causa nichts unter den Teppich gekehrt wird“, sagt Gerhardter-Kinner.












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