Im Jahr 2021 ist die Pro-Kopf-Verschuldung in Kärnten um 269 Euro gestiegen. Jeder Kärntner ist somit mit 6418 Euro verschuldet, was den höchsten Schuldenstand pro Kopf in Österreich bedeutet. Dies hat die Überprüfung des Rechnungsabschlusses des Landes durch den Landesrechnungshof ergeben.
Für das Jahr 2021 budgetierte das Land im Voranschlag Einzahlungen von 2.572,9 Millionen Euro und Auszahlungen von 2.911,3 Millionen Euro. Dies führte zu einem geplanten negativen Nettofinanzierungssaldo von 338,4 Millionen Euro. Der tatsächliche negative Nettofinanzierungssaldo von 122,5 Millionen Euro lag um 215,9 Millionen Euro (63,8 Prozent) unter dem Voranschlag.
Mehrauszahlungen wegen der Pandemie
Die Abweichungen zum Landesvoranschlag resultierten zum Teil aus höheren Einzahlungen wie der höheren Rückzahlung von Wohnbauförderungsdarlehen (+15,1 Millionen Euro), höheren Ertragsanteilen des Landes (+10,3 Millionen Euro), höheren Bedarfszuweisungen und Zuschüssen für Gemeinden (+20,4 Millionen Euro) sowie Mehreinzahlungen des Bundes für Maßnahmen des Landes gegen die Covid-19-Pandemie (+55,8 Millionen Euro). Demgegenüber standen aufgrund der Covid-19-Pandemie Mehrauszahlungen (+34,3 Millionen Euro).
Andererseits gab es auch geringere Auszahlungen wie beispielsweise im Bereich des Pflegewesens (-13,0 Millionen Euro), bei der Förderung von Wohnbau und Wohnhaussanierungen (-11,2 Millionen Euro), bei den Projekten der Breitbandinitiative Kärnten (-10,3 Millionen Euro), bei der Grundversorgung (-9,3 Millionen Euro) oder bei der Wohnbeihilfe (-6,2 Millionen Euro).
Ungenügende Ertragskraft
Die öffentliche Sparquote entspricht dem Verhältnis des Saldos der Einzahlungen der operativen Gebarung zu den Auszahlungen der operativen Gebarung. Das Land erreichte im Rechnungsabschluss 2021 einen Überschuss aus der operativen Gebarung von 47,6 Millionen Euro (Öffentliches Sparen). Die öffentliche Sparquote stieg von 0,2 Prozent im Vorjahr auf 1,9 Prozent im Jahr 2021. Dennoch lag die Quote unter dem Grenzwert von 5 Prozent, wonach von einer „ungenügenden“ Ertragskraft des Landes gesprochen werden muss.
Sparquote erhöhen
Der LRH bemängelt die ungenügende Ertragskraft und empfiehlt, die Bemühungen zur Wiedererreichung einer öffentlichen Sparquote in Höhe von mindestens fünf Prozent zu erhöhen. Der Überschuss aus der operativen Gebarung ist nicht ausreichend, um Investitionen zu tätigen und Schulden zu tilgen. Dies sollte insbesondere im Hinblick auf den hohen Schuldenstand berücksichtigt werden. „Das Land sollte Maßnahmen setzen, um seine finanzielle Leistungsfähigkeit nachhaltig zu verbessern - vor allem im Lichte des steigenden Zinsniveaus“, sagt LRH-Direktor Günter Bauer.













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