Gerichtsbeschluss

Kitz darf Münchner aus Freizeitwohnsitz werfen

Tirol
22.05.2022 06:00

Ein deutscher Nutzer eines illegalen Freizeitwohnsitzes scheiterte mit seiner Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof. Bürgermeister Winkler sieht eine wichtige Weichenstellung, nachdem die Stadt-Juristin rund 400 Kontrollen durchgeführt hatte. In der Gamsstadt stehen weitere 30 bis 40 Objekte und Verdachtsfälle unter genauer Beobachtung.

Fängt bei den geschätzt 10.000 Besitzern illegaler Freizeitwohnsitze in Tirol nun das große Zittern an? Zumindest in Kitzbühel zeigt sich, dass stadteigene Kontrollen und das juristische Durchfechten der folgenden Verfahren zum Erfolg führen können. Das bekommt gerade ein „Teilzeit-Tiroler“ aus München zu spüren.

Der Hintergrund: Eine dafür engagierte städtische Juristin führte in knapp eineinhalb Jahren rund 400 Kontrollen durch. Auch beim Haus des Münchners protokollierte sie ihre Besuche. Und notierte wieder und wieder: „Kein Licht“, „keine Bewegung“, „verfallene Kürbisse als Dekoration“, eine unberührte Postmitteilung beim Eingang. Im Jahr 2020 sei fünf Monate lang niemand da gewesen (auch nicht, als die Corona-Regeln gerade lockerer waren). Ein in Österreich angemeldetes Auto – Fehlanzeige. Zudem war es kein Geheimnis, dass der Sohn in seiner Münchner Heimat auch zur Schule geht.

Ganzjähriger Wohnbedarf steht klar in Widmung
Weil offensichtlich die Widmung für ganzjährigen Wohnbedarf verletzt war, untersagte die Stadt per Bescheid die Nutzung. Der Münchner wollte nicht klein beigeben und argumentierte, dass das Haus auch für geschäftliche Treffen diene.  Dies beeindruckte das Tiroler Landesverwaltungsgericht wenig und die Stadt erhielt Recht. Der Deutsche griff zum Mittel einer außerordentlichen Revision – und blitzte kürzlich auch damit ab. Schon zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof einen unrechtmäßigen Eingriff „in das Privat- und Familienleben“ verneint.

Kitzbühels Bürgermeister Klaus Winkler sieht einen richtungsweisenden Fall und kündigt an: „Wir werden das Haus auch in Zukunft im Auge behalten.“ Zum Hauptwohnsitz angemeldet sind derzeit übrigens die Schwiegereltern des Münchners, die strengen Regeln bezüglich Hauptwohnsitz gelten natürlich auch für diese.

Was tun, wenn Verbot einfach ignoriert wird?
„Was passiert, wenn der Besitzer das Nutzungsverbot einfach ignoriert?“, wollte die „Krone“ wissen. Dafür gebe es noch kaum Erfahrungswerte, räumte er ein. Er hält aber bei stetiger Missachtung des Urteils sogar eine Exekution des Objektes für denkbar. Positiv sei jedenfalls, dass die Gerichte die bisherige Vorgangsweise der Stadt gutgeheißen haben. Derzeit stehen laut Bürgermeister Winkler weitere „30 bis 40 Verdachtsfälle“ in der Gamsstadt unter engerer Beobachtung. Die zuständige Juristin wird am Montag im Gemeinderat Bericht erstatten.

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