Freizeitwohnsitze

Gemeinde-Sheriffs als Leerstands-Detektive

Tirol
13.10.2021 12:30

Das Land Tirol macht nun ernst im Kampf gegen Auswüchse bei den illegalen Freizeitwohnsitzen. Denn der Landtag hat die rechtliche Basis dafür geschaffen, dass Gemeinden Aufsichtsorgane ernennen können.

Einstimmig beschlossen wurde in der Vorwoche wie berichtet eine Gesetzesnovelle, mit der „Organe der öffentlichen Aufsicht“ vom Bürgermeister eingesetzt werden können – und zwar so, dass es rechtskonform ist.

Das bedeutet, Gemeinden können ihre vom Land gewünschte Kontrolltätigkeit von mutmaßlich illegalen Freizeitwohnsitzen wieder aufnehmen bzw. auch an Security-Firmen auslagern. Im Sommer war ja ein derartiger Versuch im Raum Kufstein und Kitzbühel kläglich gescheitert.

Preisexplosion
Die verstärkten Freizeitwohnsitz-Kontrollen sind ein Bestandteil des Wohnpaketes der Landesregierung und sollen die Problematik explodierender Preise am Wohnungsmarkt eindämmen. Ob das das geeignete Mittel ist, darüber gehen die Meinungen weit auseinander. In einem Brief hat der Ellmauer Gemeindevorstand Gerhard Pohl Bedenken angemeldet und öffentlich Kritik geäußert.

Aufsichtsorgane nach Vorbild Innsbruck
„Immer wieder geäußerte Probleme bei der Vollziehung von Verordnungen des Landes-Polizeigesetzes sind der Hintergrund der Novelle. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren in einer zunehmenden Anzahl von Fällen daran scheitert, dass die Identität des auf frischer Tat Betretenen nicht feststellbar ist“, heißt es in der Regierungsvorlage, „die Organe der öffentlichen Aufsicht sollen daher mit Befugnissen ausgestattet werden, die eine effiziente Strafverfolgung gewährleisten“.

Ausbildung und Dienstabzeichen
Die Befugnisse orientieren sich dabei am Innsbrucker Stadtrecht: Kandidatinnen und Kandidaten müssen ein Auswahlverfahren durchlaufen und einen Aufbaulehrgang besuchen. Die Bestellung erfolgt befristet auf fünf Jahre. Sie dürfen Dienstabzeichen und Dienstausweis tragen sowie Organmandate in der Höhe von 40 Euro ausstellen. An konkreten Aufgabengebieten neben Freizeitwohnsitz-Kontrollen werden die Bereiche „Lärmerregung“ und „Halten und Führen von Hunden“ genannt.

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