Weil er im Verdacht steht, unberechtigt zahlreiche PCR-Tests angeboten und bescheinigt zu haben, muss sich ein 40-jähriger Betreiber eines deutschen Corona-Schnelltestzentrums am Bodensee nun strafrechtlich verantworten.
Nachdem Ungereimtheiten bei PCR-Test-Bescheinigungen aufgekommen waren, ordnete das zuständige Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ravensburg im März die Durchsuchung des Test-Zentrums in der Friedrichshafener Schanzstraße an. Dabei fanden und beschlagnahmten die Beamten Beweismittel, die den Verdacht weiter erhärteten.
Den umfangreichen Folgeermittlungen zufolge soll der Tatverdächtige im Zeitraum zwischen November 2021 und Februar 2022 Bescheinigungen über PCR-Tests ausgestellt haben, obwohl er von der zuständigen Gesundheitsbehörde lediglich dazu berechtigt war, Antigen-Schnelltests und sogenannte PoC-PCR-Schnelltests zu veranlassen und deren Ergebnis zu bescheinigen.
Fünfstelliger Euro-Betrag „erwirtschaftet“
Die Durchführung der mutmaßlich etwa 360 Tests und das Ausstellen der falschen digitalen PCR-Test-Bescheinigungen stellte der Betreiber den offenbar unwissenden Probanden in Rechnung und erwirtschaftete so in kurzer Zeit einen fünfstelligen Euro-Betrag.
Das zuständige Gesundheitsamt hatte das Testzentrum bereits nach Bekanntwerden der Verdachtsfälle umgehend geschlossen. Gegen den 40-Jährigen stehen aktuell unter anderem strafrechtliche Vorwürfe wie gewerbsmäßiger Betrug und Fälschung beweiserheblicher Daten im Raum.
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