
Einige Branchen hoffen auf Nachschlag. Kurzarbeit wird weniger attraktiv.
Mit 31. März läuft ein Großteil der Corona-Hilfen aus: Verlustersatz, Ausfallsbonus, Härtefallfonds usw. können zwar danach noch beantragt werden, aber nur mehr für den Zeitraum davor. Natürlich befinden sich einige Branchen wie z. B. der Städtetourismus weiter in einer schwierigen Lage, die sich durch den Ukraine-Krieg sogar verschärft hat.
Hier laufen hinter den Kulissen noch Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien über Sonderhilfen. Einiges läuft auch weiter, etwa die Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen (bis 15. Juni beantragbar) oder der Schutzschirm für Veranstaltungen.
Die touristischen Betriebe als Hauptbetroffene haben in Summe 4,8 Milliarden Euro seit Beginn der Pandemie erhalten. Die am meisten gefragte Unterstützung war der Ausfallsbonus mit über 700.000 Anträgen.
Die „Corona-Kurzarbeit“, bei der der Arbeitgeber den vollen Ersatz der Kosten vom Staat erhielt und wo die Mindestarbeitszeit 30 Prozent betrug, endet ebenfalls mit Ende März. Ab April muss mindestens 50 Prozent gearbeitet werden. Weiters gilt ein Abschlag von 15 Prozent von den Kosten, die der Unternehmer nun selber zahlen muss.
Die Mindestarbeitszeit von 50 Prozent darf nur mit einer besonderen Begründung (z.B. Ukraine-Krieg) unterschritten werden. Da Kurzarbeit normalerweise auf 24 Monate begrenzt ist, gibt es für Betriebe, die das seit Corona-Beginn in Anspruch nehmen, eine Verlängerung auf 26 Monate bis Ende Mai. Ukraine-Betroffene können bis Ende Juni Kurzarbeit beantragen.
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