Gesetzliche Pflicht

Kastration verhindert Tierleid bei Katzen

Tierecke
26.02.2022 06:54

Jeder Tierhalter ist gesetzlich verpflichtet, seine Freigängerkatze kastrieren zu lassen. Denn aus einem (unkastrierten) Katzenpaar können nach fünf Jahren bis zu 2048 Nachkommen entstehen.

Bereits seit 2005 gilt die gesetzliche Kastrationspflicht in Österreich. Bedeutet: Katzen, die regelmäßig Zugang ins Freie haben, müssen kastriert werden - außer die in derÖsterr. Heimtierdatenbank registrierten Zuchttiere. Trotz der gesetzlichen Regelung vermehren sich jedoch Jahr für Jahr Tausende Freigängerkatzen unkontrolliert. Das Resultat: Unerwünschter Nachwuchs wird auch heute noch auf brutale Weise erschlagen, ertränkt, ausgesetzt oder landet in einem der ohnehin überfüllten Tierheime. Dabei lässt sich dieses Tierleid durch Kastration vermeiden.

Österreichische Tierheime hochgradig überfüllt
Doris Hofner-Foltin, Leiterin von Tierparadies Schabenreith in OÖ: „Bitte lassen Sie Ihre Tiere kastrieren, sowohl Katzen als auch Kater, damit wir im Frühling nicht wieder von ungewolltem Katzennachwuchs überschwemmt werden!“

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