OGH-Urteil

Pflegerin verweigerte Maske: Kündigung rechtens

Tirol
10.02.2022 14:04

Das Coronavirus - nur so gefährlich wie das Grippevirus. Also weigerte sich die Pflegerin, im Dienst einen MNS-Schutz zu tragen. Was folgte, war die Kündigung, gegen die sie bis vor den Obersten Gerichtshof zog. Sie fühle sich „diskriminiert“: Es sei ihre „Weltanschauung“, gegen Maßnahmen zu Felde zu ziehen.

Die Frau, freie Mitarbeiterin beim Arbeiter-Samariter-Bund in Tirol, berief sich auf das Gleichbehandlungsgesetz im Verfassungsrang. Doch die zitierte „Weltanschauung“ sei eng mit dem Religionsbegriff verbunden, von der Welt als einem Sinnganzen, entschied der OGH (9ObA130/21i). Kritische Auffassungen über Gesetze und Verordnungen fallen nicht darunter, auch wenn manche im Corona-Fall vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden.

Die Sorge um die eigene Gesundheit sei nachvollziehbar, die Sorge um die allgemeine Gesundheit aber auch, argumentierte der Europäische Gerichtshof schon im April 2021 bei ähnlichen „Weltanschauungs-Klagen“. Ja, man ging sogar noch weiter. Das Recht auf Familien- und Privatleben gemäß Artikel 8 enthält auch die viel zitierte körperliche Integrität - und sie darf zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer eingeschränkt werden! Impfkritik gilt demnach nicht als Weltanschauung.

Gabriela Gödel
Gabriela Gödel
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