An stark frequentierten Orten im Freien verordnete das Land Tirol am Mittwoch für Ischgl und St. Anton eine zusätzliche FFP2-Maskenpflicht im Freien. Andere Gemeinden könnten bald folgen, hieß es.
Zusätzlich zu den Vorgaben der aktuellen Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung, im Rahmen derer die FFP2-Maskenpflicht bereits ausgeweitet wurde, gibt es nun auch in den Gemeindegebieten von Ischgl und St. Anton eine FFP2-Maskenpflicht im Freien an ausgewiesenen, stark frequentierten Örtlichkeiten jeweils von 8 bis 24 Uhr.
Verordnung bis 20. in Kraft
Dies wurde im Laufe des Mittwoch vonseiten der Bezirkshauptmannschaft Landeck verordnet. Die Verordnung wurde rechtzeitig kundgemacht und tritt mit dem darauffolgenden Tag (Donnerstag, 13. Jänner 2022) in Kraft. In Anlehnung an die sechste Novelle der sechsten Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung endet sie mit Ablauf des 20. Jänners 2022 automatisch. Eine mögliche Verlängerung der Verordnung wird entsprechend den weiteren Entwicklungen neuerlich beurteilt.
Genaue Angaben der Plätze
In der Gemeinde Ischgl gilt die FFP2-Maskenpflicht in der Dorfstraße, am Silvrettaplatz und auf dem Fimbabahnweg. In der Gemeinde St. Anton am Arlberg wurde vom Land eine große Anzahl von Straßenzügen im Ortsgebiet definiert.
Weitere Gemeinden im Fokus
„Darüber hinaus finden derzeit weitere finale Abstimmungen hinsichtlich weiterer möglicher FFP2-Maskenpflichten an stark frequentierten Tiroler Örtlichkeiten statt“, kündigte das Land Mittwochabend an.
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