14 Jahre hin und her

GAK-Prozess: Nur Buchhalterin droht Verurteilung

Im Grazer Straflandesgericht ist am Montag die letzte Runde im Verfahren gegen den ehemaligen Fußball-Bundesliga-Erstligisten GAK eingeläutet worden. Der Fall beschäftigt seit rund 14 Jahren die Ermittler, von allen Verdächtigen blieb eine ehemalige Buchhalterin übrig. Ihr wurde zum Teil schwerer Betrug und Abgabenhinterziehung vorgeworfen. Sie zeigte sich geständig, allerdings nur als Beitragstäterin, da sie immer auf Anweisung gehandelt habe.

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Acht Jahre lang war die Grazer Staatsanwaltschaft mit dem Fall betreut, 2016 übernahm schließlich die WKStA (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft) den umfangreichen Akt. Mehrere Male musste der Gutachter gewechselt werden. Im Vorjahr wurde schließlich entschieden, keine Anklage gegen die drei Ex-Präsidenten Rudi Roth, Stephan Sticher und Harald Fischl zu erheben, auch gegen weitere Personen wurde das Verfahren eingestellt. Übrig blieb eine frühere Buchhalterin (56), die unter drei Präsidenten tätig war.

Oberstaatsanwalt Stephan Wehrberger betonte, die Einstellungen der Verfahren sei im Falle von Peter Svetits wegen Verjährung erfolgt, Rudi Roth und Harald Sükar, die nächsten Präsidenten, seien „viel beschäftigte Geschäftsleute gewesen, die sich den GAK als Hobby geleistet haben“, meinte der Ankläger. Sie hätten sicher „für administrative Dinge nicht viel Zeit aufgewendet“.

Das Schwarzgeld, mit dem die Spieler teilweise bezahlt wurden, wurde aus verkauften, aber nicht in der Buchhaltung verrechneten Eintrittskarten lukriert. Damit wurden indirekt auch die Bundesliga und der steirische Fußballverband geschädigt, da diese Anteile aus dem Eintrittskartenverkauf erhielten.

Die 56-Jährige war seit 2011 geständig und hatte von sich aus Unterlagen zur Verfügung gestellt. „Sie hat das System der Schwarzzahlungen nicht erfunden“, betonte die Verteidigerin. Als die Beschuldigte 1997 zum GAK kam, gab es das System bereits. „Ich bin während der ganzen Zeit beim GAK immer unter Druck gestanden“, erzählte die Angeklagte. „Man hat mir immer erklärt, wenn ich es nicht mache, macht es ein anderer“, gab sie in Bezug auf die gefälschten Abrechnungen an. Sie habe damals große private Probleme gehabt und hätte es sich nicht leisten können, ihre Arbeit zu verlieren. Dass sie aber jemanden zu diesen Verkürzungen angestiftet habe, stellte sie massiv in Abrede: „Ich habe beigetragen, aber sicher niemanden angestiftet“, rechtfertigte sich die Ex-Buchhalterin.

250.000 in die eigene Tasche?
Nach ihrer Zeit beim GAK war die 56-Jährige bei einer anderen Firma tätig, wo sie rund 250.000 Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet haben soll. Bezahlt habe sie damit Geisterheiler und eine Wahrsagerin, schilderte der Staatsanwalt. Für diese Machenschaften wurde sie zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt.

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