Während ihres Studiums hatte eine Wienerin den kostenlosen Newsletter eines deutschen Online-Magazins bestellt. Doch nach einiger Zeit landeten eine Rechnung sowie Inkassoschreiben für ein angeblich abgeschlossenes Abo im E-Mail-Postfach der Wienerin. Das Europäische Verbraucherzentrum konnte hier helfen.
Auf der Homepage des deutschen Verlags hatte Sabine K. (Name geändert) den als gratis angepriesenen Newsletter durch Eingabe von Name und E-Mail-Adresse abonniert. Dass sie dadurch ein Probe-Abo, das dann automatisch in ein Jahresabonnement zum Preis von rund 440 Euro übergeht, abgeschlossen hatte, war der jungen Wienerin nicht bewusst.
Wenig später kam dann auch schon die Rechnung und später sogar mehrere Inkassoschreiben. Mit der Forderung, rund 650 Euro zu zahlen. Da die Leserin bei der deutschen Firma keine Lösung erzielen konnte, schrieb sie der Ombudsfrau.
Europäisches Verbraucherzentrum konnte Wienerin helfen
Helfen konnte letztlich das beim Verein für Konsumenteninformation angesiedelte Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) samt den Kollegen aus Deutschland. Das Unternehmen hatte gegenüber den Verbraucherschützern argumentiert, dass ein Probe-Abo abgeschlossen worden sei.
Automatische Vertragsverlängerungen darf es nur geben, wenn in einem extra Schreiben darauf - und auf eine Kündigungsmöglichkeit - hingewiesen wird.
Reinhold Schranz, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum
Dieses sei nur 14 Tage kostenlos und verlängere sich danach automatisch um ein Jahr, wenn es nicht zehn Tage nach Bestellung schriftlich storniert werde. Dem entgegnet EVZ-Jurist Reinhold Schranz: „Laut Konsumentenschutzgesetz sind automatische Vertragsverlängerungen nur zulässig, wenn mittels gesonderten Schreibens auf die Verlängerung und die erforderliche Kündigung aufmerksam gemacht wird.“
Diese Argumentation veranlasste die Firma zu einer nochmaligen Prüfung. Und siehe da: Die Forderung wurde ausgebucht, das Inkassoverfahren storniert.
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