Ärger bei Bewerbern

Wohnungs-Wettbieten als Preistreiber in Tirol

Tirol
26.11.2021 13:00

Wohnraum ist oft knapp bemessen und kostspielig. Wenn Preise dabei in die Höhe getrieben werden, müssen viele aussteigen. Sofern keine geförderten Wohnungen im Spiel sind, sind Versteigerungen erlaubt.

Eigentumswohnungen in Tirol, vor allem in Innsbruck, sind beliebt und schnell vergriffen. Dass die Preise österreichweit seinesgleichen suchen, ist bekannt. Makler greifen dennoch oft zu fragwürdigen Maßnahmen, um noch mehr Profit bei Interessenten herauszuschlagen, wie „Krone“-Leser Hans Rofner zuletzt selbst erleben musste.

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Daraufhin sagte uns die Maklerin, dass die angegebenen 550.000 Euro nur eine Basis wären und es bessere Angebote gäbe. Wir müssten ein Angebot stellen mit einem höheren Betrag.

Hans Rofner

Zur Ausgangslage: Die Tochter von Herrn Rofner war auf der Suche nach einer leistbaren Wohnung. „In einem Inserat hat sie eine Wohnung um rund 550.000 Euro gefunden. Das würde sich finanzieren lassen.“ Kurz darauf fixierte sie einen Besichtigungstermin mit dem Maklerbüro. In diesem Wohnhaus wurden vom selben Büro insgesamt drei Wohnungen angeboten.

Überraschung nach Besichtigung
Nach der Besichtigung stand der Entschluss fest: Die Wohnung soll gekauft werden. „Daraufhin sagte uns die Maklerin, dass die angegebenen 550.000 Euro nur eine Basis wären und es bessere Angebote gäbe. Wir müssten ein Angebot stellen mit einem höheren Betrag“, schildert Rofner. Wie hoch das neue Angebot dann ist, sei ihnen überlassen.

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Wenn es sich um eine geförderte Wohnung handelt und ein Veräußerungsverbot im Grundbuch zugunsten des Landes Tirol eingetragen ist, darf der höchstzulässige Verkaufspreis keinesfalls überschritten werden.

Auskunft des Landes Tirol

Kein Wettbieten bei geförderten Wohnungen
Auf Anfrage der „Krone“ geht man beim Land Tirol von einem ordnungsgemäßen Vorgehen aus: „Wenn es sich um eine geförderte Wohnung handelt und ein Veräußerungsverbot im Grundbuch zugunsten des Landes Tirol eingetragen ist, darf der höchstzulässige Verkaufspreis gemäß Wohnbauförderungsbestimmungen keinesfalls überschritten werden.“ Die Kaufpreishöchstgrenze müsse in solchen Fällen eingehalten werden. Zudem argumentiert man vonseiten des Landes, mit jährlich hohen Förderungsleistungen einen gewissen preisdämpfenden Effekt am Wohnungsmarkt entstehen lassen zu wollen.

Ärger bei Privatpersonen ist vorprogrammiert
Das Vorgehen des Maklerbüros stößt bei all jenen, die den Wohnplatz dringend benötigen, auf Kritik, so auch bei Rofner: „Ich habe meiner Tochter dann empfohlen, die Hände davon zu lassen. Ich wundere mich, dass sich das Büro auf so etwas wie eine Versteigerung einlässt, wenn die Wohnung an Bedürftige gehen soll.“ Alle drei Wohnungen gingen nach Angaben der Betroffenen an ein und denselben (höchstbietenden) Besitzer.

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