„Sharenting“

Kinderfotos im Netz: NGO warnt vor bösen Folgen

Web
22.11.2021 14:42

Im Schnitt 100 Fotos ihrer Kinder teilen Eltern pro Jahr auf Facebook, Instagram & Co. Doch die auch als „Sharenting“ bezeichnete Praxis kann böse Folgen für die Kleinsten haben, warnen Kinderschützer in der Schweiz und zeigen im Rahmen eines Pilotprojekts, wie Eltern künftig für das Thema sensibilisiert werden könnten.

Kinderfotos seien heutzutage mit dem Smartphone in Sekundenschnelle geknipst und ebenso schnell mit anderen geteilt, doch erst einmal verschickt, lasse sich ihre Verbreitung im Netz nicht mehr kontrollieren, warnt der Kinderschutz Schweiz. „Einmal veröffentlichte Bilder können nicht mehr aus dem Netz entfernt werden und in falsche Hände geraten“, weiß die Leiterin der NGO, Regula Bernhard Hug.

Hinzukomme, dass auch Kinder ein Recht am eigenen Bild hätten. Demnach besagt Artikel 16 der UN-Kinderrechtskonvention, dass auch Kinder ein Recht auf Privatsphäre haben. Es darf ohne Zustimmung kein Foto gemacht werden, geschweige denn online veröffentlicht werden.

Keine bösen Absichten, aber böse Folgen
Doch während das Schützen von Kindern für Eltern im realen Alltag normal sei, seien sie im digitalen Raum oft weniger sorgsam unterwegs, mahnen die Kinderschützer. Schnell könne es passieren, dass ein Schnappschuss von Facebook auf Plattformen mit kinderpornografischen Inhalten lande; dass mit Gesichtserkennungsapps ganze Lebensläufe unkontrolliert veröffentlicht würden; oder dass ein Bild von Jugendlichen zum Auslöser von Mobbing werde.

Fotos könnten auch zu Cybergrooming führen, also der Online-Anbahnung von Sexualkontakten mit Kindern und Jugendlichen. Wer auf Instagram, WhatsApp & Co. Bilder publiziere, müsse sich außerdem bewusst sein, dass diese Anbieter in ihren AGB das Recht beanspruchten, Nutzerfotos weiterzuverbreiten oder sogar weiterzuverkaufen. Ein harmloses Familienprofilbild könne so ungefragt genutzt werden.

Das sollten sich Eltern vor der Veröffentlichung fragen
Eltern sollten sich daher laut Kinderschutz Schweiz vor der Veröffentlichung eines Fotos immer fragen, ob das Kind durch die Abbildung gefährdet, bloßgestellt oder in einer intimen Situation gezeigt wird und ob das Gesicht des Kindes zu erkennen ist. „Wenn sich all diese Fragen mit Nein beantworten lassen und man zusätzlich noch das Einverständnis der abgebildeten Person hat - bei Kleinkindern liegt es in der Verantwortung der Eltern, die für das Kindeswohl angemessene Entscheidung zu treffen -, dann sind die Voraussetzungen fürs Teilen von Bildern im Internet erfüllt“, so die NGO in einer Mitteilung.

Im Zweifelsfall sollte immer zugunsten des Kindeswohls auf das Teilen verzichtet werden.

Sensibilisierung durch versteckte QR-Codes
Wie sich das unreflektierte Veröffentlichen von Kinderfotos im Netz künftig möglicherweise vermeiden ließe, zeigen die Kinderschützer mit ihrem Pilotprojekt „Privacy Playground“, in dessen Rahmen auf Spielplätzen spezielle Sticker angebracht wurden. Sie enthalten einen QR-Code, der eine Push-Nachricht aktiviert, sobald ein Foto gemacht wird. Die Nachricht warnt vor „Sharenting“ und leitet die Fotografierenden auf die Website privacy-playground.ch weiter, um sie dort für die Gefahren und Schutzmöglichkeiten rund ums Thema Kinderfotos im Netz zu sensibilisieren.

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