Erst ab 8. Schulstufe

FFP2-Pflicht für jüngere Schüler wieder gestrichen

Österreich
16.11.2021 14:49

Schüler der ersten acht Schulstufen müssen an den Schulen nun doch keine FFP2-Maske tragen. Das hat das Bildungsministerium in einem Erlass klargestellt. Stattdessen gilt an Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen und AHS-Unterstufen die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Klasse bzw. Gruppe. Alle Oberstufenschüler sowie alle Lehrer (auch Volksschule) müssen im gesamten Schulgebäude eine FFP2-Maske tragen.

Diese Regelung gilt vorerst bis 27. November. Darüber hinaus können Schulleitungen im Fall von gehäuften Infektionen am Standort das vorübergehende Tragen einer FFP2-Maske anordnen. Bei FFP2-Pflicht ist mindestens einmal pro Stunde beim Durchlüften eine Tragepause zu gewähren. Am Montag hatte es in einer Information des Ministeriums an die Schulen noch geheißen, dass alle Schüler (also auch Volks- und Unterstufenschüler) von nun an außerhalb des eigenen Sitzplatzes FFP2-Masken zu tragen hätten. Diese Bestimmung wurde nun gestrichen.

„Sicherheitsphase“ mit drei Coronatests pro Woche ab sofort
In dem Erlass an die Schulen werden die Schulregeln ab dem heutigen Tag adaptiert: Wie bereits kurz nach Schulbeginn müssen bis 27. November alle Schüler und Lehrer dreimal die Woche einen Coronatest absolvieren („Sicherheitsphase“) - mindestens einer davon muss ein PCR-Test sein. Ausgenommen sind nur genesene Personen, da bei ihnen auch ohne Neuinfektion die Tests anschlagen können.

Alle Schulveranstaltungen abgesagt, Sprechtage und Konferenzen digital
Schulveranstaltungen wie Wandertage oder Exkursionen müssen abgesagt werden. Für Maturabälle - diese gelten nicht als Schulveranstaltungen - wird eine Absage dringend empfohlen, so sie nicht ohnehin aufgrund der allgemeinen Veranstaltungsvorgaben untersagt sind. Elternsprechtage und Konferenzen müssen digital stattfinden oder verschoben werden. Auch externe Personen dürfen nicht für Unterrichtsangebote an Schulen kommen (wobei aber etwa Schulpsychologen oder Assistenzen von Schülern mit Behinderung nicht als externe Personen gelten).

Auch Turnunterricht geregelt: Grundsätzlich im Freien
Vorgaben gibt es auch für den Turnunterricht: Grundsätzlich soll (ohne Maske) im Freien geturnt werden - ist das nicht möglich, muss in Innenräumen ab der Oberstufe auch beim Sport eine FFP2-Maske getragen und die Übungen entsprechend angepasst werden. Für Jüngere gilt diese Vorgabe nicht, da es für sie ja im Klassenraum keine Maskenpflicht gibt.

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