Corona fordert heraus:

Christkindlmarkt nun doch mit 2-G-Regel

Salzburg
05.11.2021 13:50
In unsicheren Zeiten auf Nummer sicher gehen - das streben die Betreiber des Salzburger Christkindlmarktes jetzt an. Bei Konsumation vor Ort muss ein Nachweis über Genesung oder Impfung erbracht werden. Ebenso wird eine Registrierung erforderlich, sollte man sich länger als 15 Minuten an einem Stand aufhalten.

„Wir möchten den Salzburger Christkindlmarkt in diesem Jahr unbedingt durchführen“, sagt der Obmann des Salzburger Christkindlmarktes Wolfgang Haider. Dass das in Anbetracht der derzeitigen Coronalage besondere Maßnahmen erfordert, steht für Haider außer Frage. Deshalb verkündete er am Donnerstag nun die 2-G-Regel, sowie Registrierungspflicht ab einem Aufenthalt von 15 Minuten. Für die erbrachten Nachweise erhält der Gast anschließend ein Armband das zum Kauf von Waren, Speisen und Getränken vor Ort berechtigt.

„Wir gehen davon aus, dass wir auf so gut wie alle Änderungen der gesetzlichen Vorgaben schnell reagieren können“, versichert Haider. Mit den Aufbauarbeiten am Salzburger Dom- und Residenzplatzwird deshalb planmäßig am kommenden Wochenende begonnen. Rund 100 Christkindlmarkthütten werden dann an zugeteilten Standorten aufgestellt und verbleiben dort auch in abgeänderter Form über Silvester.

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