Gegen die Nervenerkrankung Polyneuropathie - im Fall von Walter J. (Name geändert) eine Nebenwirkung seiner Chemotherapie - wurde ein Elektrostimulationsgerät verordnet. Eine Kostenübernahme lehnte die Krankenkasse anfangs ab. Die Ombudsfrau konnte helfen!
Vom Spital, wo er Chemo-Patient ist, wurde dem Niederösterreicher die tägliche Therapie mit dem speziellen Stimulationsgerät verschrieben. Herr J. schaffte das Gerät, das 2030 Euro kostet, an und reichte die Verordnung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ein. Erhalten hat er eine abschlägige Antwort. Denn bei dem Heilbehelf handle es sich um keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, eine Kostenübernahme sei nicht vorgesehen. Weshalb Herr J. die „Krone“ kontaktierte und um Unterstützung bat.
Auf Ersuchen der Ombudsfrau wurde der Fall von der ÖGK-Landesstelle in Niederösterreich neuerlich und eingehend geprüft. Mit einem sehr erfreulichen Ergebnis: Man könne - unpräjudiziell - eine Erstattung von 1480 Euro anbieten, so die Antwort.
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