Plantagen gefunden

In Tirol „blüht“ illegales Anbauen von Cannabis

Tirol
24.08.2021 12:00

Zuletzt flogen in Tirol vermehrt illegale Cannabisplantagen auf. Wie die Polizei Hinweisen nachgeht, woher diese kommen bzw. wie die rechtlichen Folgen aussehen - die „Tiroler Krone“ hat nachgefragt.

Marihuana, Cannabis, Haschisch, Shit, Gras, Weed und Wies’n: Egal wie man es nennt, das Kraut ist in aller Munde - und zwar wortwörtlich. Zumindest hat man das Gefühl, wenn man die Polizeimeldungen der vergangenen Wochen verfolgt. Eine Tiroler Plantage nach der anderen flog auf - aber wie eigentlich? Die „Tiroler Krone“ hat bei Staatsanwalt Thomas Willam nachgefragt, wie Dealer auffliegen, was genau Eigenbedarf ist und was es für eine Hausdurchsuchung braucht.

Krone“: Wie fliegen Plantagen auf?
Thomas Willam: Oft bekommt die Polizei Hinweise von Nachbarn oder Vertrauenspersonen, auch anonyme Hinweise. Manchmal fliegen Plantagen auch auf, wenn die Polizei mit dem Suchtmittelspürhund unterwegs ist und teilweise kommt es auch vor, dass die „Cannabisbauern“ ihre Pflanzen für jedermann einsichtig am Balkon aufziehen. Oder die Hinweise kommen von jemanden, der selbst erwischt wurde.

Das heißt, wenn ein Nachbar einen Nachbarn „verpfeift“, kommt die Polizei, um nachzuschauen?
Es sollte schon mehr sein als nur eine Vermutung, sonst hat der aufmerksame Nachbar unter Umständen die größeren Probleme als der „Cannabisbauer“. Verleumdung ist nämlich strafrechtlich relevant mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Fallen Plantagen manchmal auch aufgrund des hohen Stromverbrauches auf?
Damit die Polizei beim Stromanbieter anfragen kann, muss bereits ein Anfangsverdacht bestehen. Aber wenn z. B. jemand behauptet, er hätte an dem Tag, an dem er erwischt worden ist, erst damit begonnen, Cannabis anzubauen, dann kann man sich die Stromrechnung der letzten Zeit als Indiz sehr wohl anschauen.

Werden auch Telefongespräche abgehört?
Um die Gespräche zu überwachen braucht es einen dringenden Verdacht auf ein schwerwiegendes Suchtmitteldelikt. Aber es kommt vor, dass die Täter mit ihren Plantagen angeben und Fotos an Freunde schicken, die dann entdeckt werden.

Gibt es Hubschrauber mit Wärmebildkameras, die nach Plantagen Ausschau halten?
Soweit ich weiß, wird das teilweise in der Schweiz gemacht, für Tirol habe ich das aber nicht mitbekommen.

Mit welcher Strafe müssen „Cannabisbauern“ rechnen, wenn sie erwischt werden?
Der Strafrahmen ist bei Eigenbedarf niedriger und wird milder sanktioniert, als wenn mit Drogen gehandelt wird. Bei geringen Mengen geht man eher den Weg der Therapien und überwacht den Gesundheitszustand. Falls alles nichts bringt, kommt es zu Anklagen und Strafen. Bei Eigenbedarf ist das eine Geldstrafe oder maximal ein halbes Jahr Freiheitsstrafe. Der weit überwiegende Teil spielt sich aber im kleinen Rahmen ab, wo es nur um Konsum und den Eigenbedarf geht. Da befinden wir uns nicht im hochkriminellen Bereich.

Zitat Icon

Der weit überwiegende Teil spielt sich aber im kleinen Rahmen ab, wo es nur um Konsum und den Eigenbedarf geht.

Thomas Willam

Bis wann spricht man eigentlich von „Eigenbedarf“?
Das kommt darauf an. Eine fixe Menge wie fünf oder zehn Gramm gibt es nicht, wobei klar ist, dass, je größer die Menge, desto unrealistischer ist es, dass es nur für den Eigenbedarf ist. Man hört sich an, was der Angeklagte für ein Konsumverhalten schildert und wie glaubhaft das ist. Prinzipiell ist es so, dass es eine Grenzmenge für den Wirkstoff THC gibt und der liegt bei 20 Gramm. Wenn der THC-Gehalt bei 5 % liegt, dann bräuchte man dafür also 100 Gramm Cannabis. Wenn diese Grenzmenge erreicht ist, verändert sich der Strafrahmen massiv, der geht dann bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Wenn die Grenzmenge um das 15-fache überschritten wurde, ist man schon bei zehn Jahren.

Ist die Grenzmenge bei allen Drogen gleich?
Nein, Kokain ist ja wesentlich gefährlicher als Cannabis. Da liegt der Reinheitsgehalt bei 80 % und die Grenzmenge beträgt 15 Gramm pures Kokain. Bei Heroin beträgt die Grenzmenge nur mehr 3 %.

Nun gibt es ja legales CBD-Cannabis. Kommt es manchmal zu Verwechslungen?
Cannabidiol, CBD, ist immer im Cannabis und bei legalem Cannabis der Hauptbestandteil. Der THC-Gehalt darf aber nicht mehr als 0,3 % betragen, bis dahin spürt man nämlich keinen berauschenden Effekt. Wenn es aber Haschisch (Hartz) ist, gilt es immer als Suchtmittel, auch wenn der THC-Gehalt unter 0,3 % ist.
Bei CBD-Cannabis ist es so, dass es schon zu Verwechslungen und Hausdurchsuchungen führen kann. Als CBD-Konsument kann es also passieren, dass die Polizei ermittelt. Wenn der vermeintliche Täter die Sache dann aufklärt, wird das Cannabis zur Analyse in die Gerichtsmedizin geschickt, wo sich dann herausstellt, wie viel THC-Gehalt in der Pflanze ist.

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