„Beschwere mich nicht“

Twitternder Häftling wieder aktiv: „Nur Fakten“

Österreich
03.08.2021 11:43

Nachdem der Twitter-Account eines angeblichen Häftlings der Justizanstalt Wien-Josefstadt kurzzeitig nicht erreichbar war, ist der Insasse nun wieder aktiv. Er „beschwere sich nicht“, betont er, sondern wolle „nur Fakten“ berichten. Mittlerweile folgen Tausende Twitter-Nutzer seinem Profil. In der Haftanstalt sucht man unterdessen nach dem Twitteranten - bislang erfolglos.

Anfangs beschrieb der Mann, der laut eigener Aussage in U-Haft sitzt, hauptsächlich den Tagesablauf in dem Wiener Gefängnis. Zudem schildert er die Befragung bei der Aufnahme, um nicht als selbstmordgefährdet eingestuft zu werden, die langen Einschlusszeiten in der Zelle an Wochenenden, oder er berichtet über die zur Verfügung stehenden TV-Sender, Zeitungen und Zeitschriften.

„Ich finde es angemessen hier“
Prinzipiell „beschwere er sich nicht“, so der angebliche Häftling: „Ich berichte, so wie es ist. Und alle, die meinen, mich darauf hinweisen zu müssen, ich sei in keinem Hotel: Danke für die Info. Ich finde es insgesamt angemessen hier, bedeutet nicht, dass man nicht doch etwas verbessern könnte im Strafvollzug. Dies kommt ja allen Beteiligten zugute.“

„20 Fernsehsender, davon zehn ausländische“
Es stünden rund 20 Fernsehsender zur Verfügung, „davon zehn ausländische. Teletext nicht verfügbar (warum weiß ich nicht).“ Dass die Wiener Wochenzeitung „Falter“ verboten sei, wie der Zwitscherer behauptet, dementiert das Justizministerium. „Insassen dürfen sich auf eigene Kosten Bücher und Zeitschriften kaufen, sofern keine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung oder des erzieherischen Zwecks der Strafe zu befürchten ist“, hieß es am Dienstag auf APA-Anfrage aus dem Ministerium. Davon sei beim „Falter“ nicht auszugehen: „Ein generelles Verbot des ,Falter‘ besteht daher nicht.“

Der Twitter-Account sei dem Ministerium bekannt, hieß es weiter, die Authentizität sei aber nicht zweifelsfrei geklärt. Ein Zuwiderhandeln gegen das Handy-Verbot stelle jedenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die dafür vorgesehenen Strafen reichen vom Verweis über Beschränkungen oder Entziehung von Vergünstigungen sowie weiterer Rechte bis hin zu Geldbußen oder Hausarrest. „Die konkrete Strafe hängt jeweils vom Grad des Verschuldens und der Schwere bzw. Intensität der begangenen Ordnungswidrigkeit ab“, präzisierte Ressortmediensprecherin Christina Ratz.

Durchsuchung ergebnislos
In der Nacht auf Dienstag soll auf einen konkreten Verdacht hin, wer der Twitterer sein könnte, ein Haftraum der Justizanstalt durchsucht worden sein. Handy wurde dabei keines gefunden. Justizwachebeamte halten es nicht für ausgeschlossen, dass die Tweets von einem ehemaligen Insassen stammen, der nach seiner Enthaftung jetzt „von draußen“ als vorgeblicher „Häf‘nbruder“ seine Nachrichten absetzt.

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